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Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen

Auftraggeber
Veröffentlicht
22.07.2026
Angebotsfrist
25.08.2026
Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.06.2027 zu erfolgen. Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist.

Zeitplan

Veröffentlichung
22.07.26
Fragenfrist
17.08.26
Abgabefrist
25.08.26
Öffnung
25.08.26
Vertragsbeginn
26.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
1.080.000 €
Erfüllungsort
Göttingen, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@goettingen.de
Telefon
0551 400 2310
Website
https://www.geb-goettingen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Handels bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung). # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der
    • Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https

    • //ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich
    • entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
    • Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer­Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags­/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
    • Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
    • 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
    • Eigenerklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind
    • in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
    • Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung
    • _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
    • Eigenerklärung über die Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen für den kommunalen Einsatz in Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der
    • Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Preis in Euro/netto: # maximal erreichbar: 50 BP. # Das preisgünstigste Angebot erhält 100% (= 50 BP) der Bewertungspunkte. Ein Angebot, das 100% oder höher über dem günstigsten liegt, erhält 0 BP. Dazwischen werden die Bewertungspunkte auf volle Punkte interpoliert.

  • Wendekreisdurchmesser

    • Wendekreisdurchmesser in mm: # maximal erreichbar: 10 BP. # Das Angebot mit dem kleinsten Wendekreis erhält 100% der BP (= 10BP). Ein Angebot, dessen Wendekreis 20% oder mehr
    • über dem mit dem kleinsten Wendekreis liegt, erhält 0 BP. Dazwischen werden die Bewertungspunkte auf volle Punkte interpoliert.
  • Durchgangshöhe Beifahrertür: Durchgangshöhe Beifahrertür in mm: # maximal erreichbar: 5 BP, # Aufgliederung wie folgt: höher 2.200 mm = 5 BP; höher 2.000 - 2.200 mm = 4 BP; höher 1.800 - 2.000 mm = 3 BP, höher/gleich 1.600 - 1.800 mm = 1 BP, kleiner 1.600 mm = Ausschluss

  • Breite der Beifahrersitzbank: Breite der Beifahrersitzbank in mm: # maximal erreichbar: 5 BP, # Das Angebot mit der breitesten Sitzbank erhält 100% (= 5 BP) der Bewertungspunkte. Ein Angebot, dessen Sitzbankbreite 25% oder weniger unter dem mit der breitesten Sitzbank liegt, erhält 0 BP. Dazwischen werden die Bewertungspunkte auf volle Punkte interpoliert.

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Vertragsbedingungen124 KB32 Seiten
Vertragsentwurf56 KB6 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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