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Beschaffung von batterieelektrischen Niederflur-Linienbussen (M3 Klasse 1)

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.07.2026
Angebotsfrist
Die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (im Folgenden „RVE“ oder „Auftraggeberin“) ist das kommunale Verkehrsunternehmen des Erzgebirgskreises. Sie erbringt im Rahmen der zum 29. März 2019 erfolgten Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) des Aufgabenträgers Erzgebirgskreis nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen. Die RVE betreibt im ÖPNV derzeit 151 Linien, die ein Streckennetz von 3.189 km Länge abdecken und ca. 8,7 Millionen Fahrgäste befördern. Die Fahrzeugflotte der RVE umfasst 260 Omnibusse. Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Verkehrsleistungen klimafreundlicher zu erbringen, wird RVE mit Unterstützung durch das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr batterieelektrische Busse im Erzgebirgskreis einführen. Das Förderprogramm deckt gemäß dem Zuwen-dungsbescheid 70 % der zuwendungsfähigen Mehrausgaben. Die Förderung nach RL Bus des Freistaates Sachsen deckt eine Grundförderung ab. Die Förderung ist für die Beschaffungsentscheidung der RVE elementar. Die frist- und vertragsgerechte Lieferung ist u.a. für die Inanspruchnahme von Fördermitteln maßgeblich. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt zwanzig (20) batterie-elektrischen Niederflur-Linienbussen (10,5 bis 12,5 m) inklusive fahrzeugnaher Systeme (im Folgenden „E-Busse“), Dokumentation, Schulungen, Diagnosetechnik und bestimmter Daten- und Serviceleistungen. Die Fahrzeuge und weiteren Leistungen müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Lieferung aller Busse muss bis zum 30.11.2028 abgeschlossen sein. Dabei hat die Lieferung in vier Chargen zu je fünf Bussen in verbindlich vorgegebenen Zeiträumen zu erfolgen (vgl. Ziffer 7 des Vertrags). Die Ladung der Batteriebusse soll mittels CCS 2.0-Ladestecker im Sinne einer Depotladung erfolgen. Die Ladeinfrastruktur wird im Rahmen einer separaten Ausschreibung beschafft. Die RVE ist als öffentliche Auftraggeberin, die im Hinblick auf die Bereitstellung von Verkehrsleistungen eine Sektorentätigkeit erbringt, Sektorenauftraggeberin. Die Beschaffung der E-Busse erfolgt daher im Wege einer europaweiten Ausschreibung nach den Vorgaben der Sektorenverordnung (SektVO).

Zeitplan

Veröffentlichung
02.07.26
Teilnahmefrist
30.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Annaberg-Buchholz, Deutschland
E-Mail
info@rve.de
Telefon
+49 03733151-160
Website
https://www.rve.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

    • Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
    • oder Drittunternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen. Beim Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Der Nachweis darf zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als sechs Monate sein.
    • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft Angaben zu den Netto-Umsätzen der letzten drei Jahre vorlegen, die mit zum Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen erzielt wurden.
    • Der durchschnittliche jährliche Netto-Jahresumsatz muss in allen Jahren mindestens EUR 24 Mio. betragen.
  • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Haftpflichtversicherung bzw. die entsprechende Versicherbarkeit mit folgenden Mindestbedingungen nachzuweisen

    • 1) Bestehende Haftpflichtversicherung:
    • Der Bewerber fügt einen Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens EUR 10 Mio. für Personenschäden und EUR 5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr bei. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig.
    • Alternativ:
    • Der Bewerber erklärt im Formblatt unwiderruflich und unbedingt, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und fügt die Erklärung eines Versicherers bei, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.
    • oder
    • 2) Erklärung der Versicherbarkeit
    • o Der Bewerber wird eine Haftpflichtversicherung mit der vorstehenden Deckungssumme je Schadensfall im Falle eines Zuschlags abschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten.
    • o Eine Versicherungsbestätigung über die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Versicherung fügt der Bewerber dem Teilnahmeantrag bei.
    • oder
    • 3) Haftpflichtversicherung bei Bewerbergemeinschaften:
    • o Die Bewerbergemeinschaft wird eine Haftpflichtversicherung mit der vorstehenden Deckungssumme je Schadensfall im Falle eines Zuschlags abschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten.
    • o Eine Versicherungsbestätigung über die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Versicherung fügt die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag bei.
  • Fahrzeugabsatz mit Niederflur-Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb im EWR in den vergangenen drei Jahren. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Unter Absatz ist die vertraglich geschuldete Übergabe der vorgenannten Busse durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu verstehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis des angegebenen Fahrzeugabsatzes geeignete Nachweise nachzufordern, aus denen sich die jeweiligen Vertragspartner der Lieferung mit Mengenangabe, Zeitpunkt und Ansprechperson (inkl. Name, Telefon, E-Mail) ergeben. Ein fehlender oder unzureichender Nachweis kann nach Maßgabe der SektVO zum Ausschluss führen. Wertungskriterium 2 (WK 2)

    • Gewertet wird der Absatz von Niederflur- Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb im EWR in den vergangen drei Jahren. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Unter Absatz ist die vertraglich geschuldete Übergabe der vorgenannten Busse durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu verstehen.
    • 0 Punkte:< 500 relevante Fahrzeuge
    • 5 Punkte: 500 - 1.200 relevante Fahrzeuge
    • 10 Punkte: > 1.200 relevante Fahrzeuge
  • Zeitdauer der Marktaktivität im EWR hinsichtlich der Lieferung von Niederflur-Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb an Unternehmen im EWR. Unter Lieferung ist die Übergabe eines genannten Fahrzeugs an den jeweiligen Auftraggeber zu verstehen. Maßgeblich für die Ermittlung des Lieferzeitpunkts ist der Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung. Wertungskriterium 1 (WK 1)

    • Gewertet wird die Zeitdauer der Marktaktivität im EWR hinsichtlich der Lieferung von Niederflur- Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb an Unternehmen im EWR. Unter Lieferung ist die Übergabe eines genannten Fahrzeugs an den jeweiligen Auftraggeber zu verstehen. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.
    • 0 Punkte: Der Lieferzeitpunkt liegt < 5 Jahre zurück
    • 10 Punkte: Der Lieferzeitpunkt liegt mehr oder gleich 5 Jahre zurück.
  • Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001: Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ zu begründen.

Zuschlagskriterien

  • Preis (P)

    • Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote, mit denen die Eignung nachgewiesen worden ist und die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO).
    • Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich aus 60 % Preis und 40 % Qualität zusammen.
    • Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel:
    • Z=L+P
    • Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Wertungspunktzahl (Kennzahl Z) erreicht. Insgesamt können maximal 1000 Wertungspunkte erzielt werden. Im Falle eines Punktegleichstands erhält das Angebot mit der höchsten Kennzahl P den Vorzug.
    • Die Kennzahl P wird anhand des Preisblatts (Anlage 17) berechnet. Der Bieter kann hier maximal 600 Wertungspunkte erreichen.
    • Die Kennzahl P setzt sich aus drei separat bewerteten Unterkriterien zusammen, deren Punktzahlen addiert werden:
    • - "Anschaffungspreis gesamt (netto): maximal 250 Wertungspunkte (Gewichtung 25 %)
    • - Betriebskosten Wartungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %)
    • - Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %)
    • Die Bewertung erfolgt für jedes Unterkriterium separat. Die in den jeweiligen Unterkriterien erreichten Wertungspunkte werden anschließend zur Kennzahl P addiert.
    • Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 16 - Bewertungsmatrix (Änderungen vorbehalten) entnommen werden.
  • Qualität (L)

    • Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote, mit denen die Eignung nachgewiesen worden ist und die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO).
    • Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich aus 60 % Preis und 40 % Qualität zusammen.
    • Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel:
    • Z=L+P
    • Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Wertungspunktzahl (Kennzahl Z) erreicht. Insgesamt können maximal 1000 Wertungspunkte erzielt werden. Im Falle eines Punktegleichstands erhält das Angebot mit der höchsten Kennzahl P den Vorzug.
    • Die Kennzahl L wird anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage 16) aufgeführten Bewertungskriterien berechnet. Insgesamt kann der Bieter hier maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Die detaillierte Beschreibung und Gewichtung der Einzelkriterien ist der Bewertungs-matrix zu entnehmen.
    • Bei der Ermittlung der Kennzahl L wird die Erfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums im Angebot des Bieters gemäß des Wertungsmaßstabs in der Bewertungsmatrix bewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die formalen Anforderungen für das Konzept der Bewertungsmatrix zu entnehmen sind und diese eingehalten werden müssen.
    • Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 16 - Bewertungsmatrix (Änderungen vorbehalten) entnommen werden.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB4 Seiten
Eigenerklärung203 KB8 Seiten
Eignungskriterien89 KB16 Seiten
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