Frist abgelaufen

Beschaffung von fünf Gelenkbussen für die VGM

Die Angebotsfrist ist am 01. Juli 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 30. Juni 2025

  • Daimler Buses GmbH, Leinfelden-Echterdingen · 2.241.500 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
30.05.2024
Angebotsfrist
Beschaffung von fünf Gelenkbussen für die Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM)

Zeitplan

Veröffentlichung
30.05.24
Fragenfrist
25.06.24
Teilnahmefrist
01.07.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Meißen, Deutschland
E-Mail
felix.kiessling@dvbag.de
Telefon
03518571472
Website
https://www.vg-meissen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignungskriterien

    • Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist (Dokument ist vom Bewerber zu erstellen): - Umsatz des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
    • -Angaben / Nachweise zur Größe des Unternehmens -Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung -Angabe KMU -Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Es wird erklärt, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, innerhalb der letzten drei Jahre rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
    • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
    • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche
    • Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
    • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
    • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union o-der in ihrem Auftrag verwaltet werden
    • § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
    • § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
    • den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
    • Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
    • den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Weiterhin wird erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist und kein Verstoß hiergegen durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde bzw. dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Es wird weiter erklärt, dass: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
    • das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
    • das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
    • das Unternehmen in Bezug auf dieses Verfahren und darüber hinaus in den vergangenen drei Jahren keine unzulässigen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
    • kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
    • keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war
    • das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
    • das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen nicht versucht (hat), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht (hat), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt (hat), die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 und/oder 2 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes nicht vorliegen
    • hinsichtlich meines/unseres Unternehmens kein Eintrag in das Gewerbezentralregister, Korruptionsregister, Kartellregister oder einem entsprechenden Register des Herkunftslandes vorliegt oder unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserteilung an mein/unser Unternehmen in Frage stellt (...)
  • Bewertung von Referenzen: Es erfolgt die Bewertung der Referenzen in zwei Teilen: Teil A Durch den Bewerber sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes drei vergleichbare Referenzen einzureichen. Es erfolgt die Vergabe von 10 Punkte je vergleichbarer Referenz. Sollten weniger als drei Referenzen eingereicht werden, führt dies nicht zum Ausschluss, jedoch können dann nur die eingereichten Referenzen bewertet werden. Nicht eingereichte Referenzen werden somit mit "0" Punkten bewertet. Für jede Referenz darf lediglich ein einzelnes Projekt als Referenzprojekt angegeben werden. Das heißt die Beantwortung / Referenzangaben der jeweiligen unterschiedlichen Kriterien je geforderter Referenz (Referenz 1 - 3) müssen für die jeweilige geforderte Referenz vom selben Referenzprojekt stammen. Durch den Bewerber sind die entsprechenden Angaben je Referenz in der Unterlage Referenzfragebogen selbst auszufüllen. Zudem sollte durch den Bewerber zu jeder Referenz ein entsprechender Referenzsteckbrief mit den entsprechenden Angaben und weiteren Details eingereicht werden. Teil B-C Durch den Bewerber sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes die entsprechenden Angaben bezüglich der Teil B - Erfahrungen des Herstellers bezüglich der Fahrzeugkapazität Teil C - Erfahrungen des Herstellers bezüglich Anzahl Herstellung Fahrzeuge mit Mild-Hybrid-Technologie in den letzten 5 Jahren Teil D - Erfahrungen des Herstellers bezüglich Regiewerkstattverträgen Die Beantwortung der Kriterien ist vom Bewerber selbst vorzunehmen und in der Unterlage Referenzfragebogen auszufüllen. Für die Bewertung des Teils B-C gelten die folgenden Kriterien Teil B - Erfahrungen des Herstellers bezüglich der Fahrzeugkapazität 1) Anzahl der hergestellten Fahrzeuge mit einer Kapazität von 65 Sitzplätzen in den letzten 5 Jahren Variante 1: < 100 Fahrzeuge = 0 Punkte Variante 2: 100 - 200 Fahrzeuge = 1 Punkt Variante 3: 200 - 300 Fahrzeuge = 2 Punkte Variante 4: 300 - 400 Fahrzeuge = 3 Punkte Variante 5: 400 - 500 Fahrzeuge = 4 Punkte Variante 6: > 500 Fahrzeuge = 5 Punkte Es erfolgt die Gewichtung der Punktzahl mit dem Faktor "3". Teil C - Erfahrungen des Herstellers bezüglich Anzahl Herstellung Fahrzeuge mit Mild-Hybrid-Technologie in den letzten 5 Jahren1) Anzahl der hergestellten Fahrzeuge mit Hybrid-Technologie in den letzten 5 Jahren Variante 1: < 100 Fahrzeuge = 0 Punkte Variante 2: 100 - 200 Fahrzeuge = 1 Punkt Variante 3: 200- 300 Fahrzeuge = 2 Punkte Variante 4: 300 - 400 Fahrzeuge = 3 Punkte Variante 5: 400 - 500 Fahrzeuge = 4 Punkte Variante 6: > 500 Fahrzeuge = 5 Punkte Es erfolgt die Gewichtung der Punktzahl mit dem Faktor "3". Teil D - Erfahrungen des Herstellers bezüglich Regiewerkstattverträgen 1) Anzahl der Referenzen mit Regiewerkstattverträgen Variante 1: < 3 Vertrag = 0 Punkte Variante 2: 3 - 5 Vertrag / Verträge = 1 Punkt Variante 3: 5 - 10 Verträge = 2 Punkte Variante 4: 10 - 15 Verträge = 3 Punkte Variante 5: 15 - 20 Verträge = 4 Punkte Variante 6: > 20 Verträge = 5 Punkte Es erfolgt die Gewichtung der Punktzahl mit dem Faktor "3".

Zuschlagskriterien

  • Preis: Für die erforderlichen Preisangaben ist im Rahmen der Angebotsabfragen der Vordruck 09: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf.

  • Fahrzeug: Eine konkrete Ausgestaltung erfolgt erst mit Aufforderung zum indikativen Angebot.

  • Folgekosten (Kraftstoff / Emissionen): Eine konkrete Ausgestaltung erfolgt erst mit Aufforderung zum indikativen Angebot.

  • Vertragslage: Eine konkrete Ausgestaltung erfolgt erst mit Aufforderung zum indikativen Angebot.

Welche davon erfüllen Sie?

KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (1)

Vergabeunterlagen

Projektplan156 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB24 Seiten
Vertragsentwurf37 KB4 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
+ 8 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Kostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

JobRadRecareDigit 4 U

Ähnliche aktive Ausschreibungen

Laufende Verfahren mit offener Frist aus derselben Branche bzw. Region.

Alle neuesten →

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen