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Beschaffung von Kraftomnibussen

Auftraggeber
Veröffentlicht
25.06.2026
Angebotsfrist
Beschaffung von Kraftomnibussen
4 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
25.06.26
Teilnahmefrist
24.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
20.000.000 €
Erfüllungsort
Neu-Ulm, Deutschland
Vertragslaufzeit
48 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@gairing.de
Telefon
0731 83804
Website
https://www.gairing.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bewerber hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen über vergleichbare Fahrzeuglieferungen nachzuweisen. Gefordert werden mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben

    • Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge, kurzer Leistungsumfang sowie ein Ansprechpartner oder eine geeignete Bestätigung des Auftraggebers, sofern verfügbar.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen.
    • Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen.
    • Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
    • Referenzen vergleichbarer Omnibuslieferungen – maximal 30 Punkte
    • Mindestanforderung:
    • Der Bewerber muss mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs.
    • Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben: Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge sowie eine kurze Beschreibung des Leistungsumfangs.
    • Wertung:
    • 30 Punkte: Mehr als fünf sehr gut vergleichbare Referenzen, insbesondere mit mehreren Fahrzeugen je Lieferung, vergleichbaren Fahrzeugarten und vergleichbarem Einsatz im öffentlichen Personenverkehr.
    • 20 Punkte: Vier bis fünf gut vergleichbare Referenzen mit nachvollziehbarem Bezug zu den ausgeschriebenen Fahrzeugarten und zum Einsatz im öffentlichen Personenverkehr.
    • 10 Punkte: Drei vergleichbare Referenzen, welche die Mindestanforderung erfüllen.
    • 0 Punkte / Ausschluss: Weniger als drei geeignete Referenzen oder Referenzen, die nicht ausreichend vergleichbar oder nicht nachvollziehbar sind.
  • Der Bewerber hat darzustellen, wie die technische Betreuung, Wartung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung der angebotenen Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit und der Garantiezeit sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zum zuständigen Service- und Werkstattnetz, zu erreichbaren Servicepartnern, zur technischen Unterstützung, zur Ersatzteilversorgung sowie zu Reaktions- und Bearbeitungszeiten im Servicefall zu machen. Der Bewerber hat mindestens eine für die angebotenen Fahrzeuge autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt zu benennen, die sich innerhalb eines Umkreises von maximal 50 km Straßenentfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen befindet. Maßgeblich ist die Entfernung auf öffentlichen Straßen. Die benannte Werkstatt muss zur Durchführung von Wartungs-, Diagnose-, Garantie- und Instandsetzungsarbeiten an den angebotenen Fahrzeugen berechtigt und fachlich geeignet sein. Die Autorisierung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Bewerber hat die relevanten Servicepartner mit Anschrift, Entfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen, Leistungsumfang und Nachweis der Autorisierung anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsfähigkeit und Autorisierung des angegebenen Service- und Werkstattnetzes im Rahmen der Eignungsprüfung zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung

    • 45 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 25 km Straßenentfernung sowie umfassende Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung, technischer Unterstützung und Ersatzteilversorgung.
    • 30 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 50 km Straßenentfernung sowie nachvollziehbare Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung.
    • 15 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur eingeschränkte oder knapp dargestellte Angaben zum Serviceumfang, zur technischen Unterstützung oder zur Ersatzteilversorgung.
    • 0 Punkte / Ausschluss: Keine autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von maximal 50 km Straßenentfernung oder fehlender bzw. nicht nachvollziehbarer Nachweis der Autorisierung.
  • Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge fachlich, organisatorisch und rechtlich in der Lage ist. Mindestanforderung

    • Der Bewerber muss Hersteller der angebotenen Fahrzeuge, offizieller Importeur, autorisierter Vertriebspartner oder anderweitig nachweislich zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge berechtigt sein.
    • Der Bewerber hat darzustellen, wie die Lieferfähigkeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zur Herstellerbindung, Vertriebsberechtigung, Lieferkette, Produktions- oder Beschaffungsmöglichkeit, Ersatzteilversorgung sowie zur Abwicklung von Garantie- und Gewährleistungsfällen zu machen.
    • Geeignete Nachweise können insbesondere Herstellerbestätigungen, Vertriebs- oder Importeursnachweise, Autorisierungsschreiben, Händlerverträge oder vergleichbare Unterlagen sein.
    • Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen.
    • Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
    • Wertung:
    • 25 Punkte: Sehr gut nachvollziehbarer Nachweis als Hersteller, offizieller Importeur oder autorisierter Vertriebspartner mit belastbarer Darstellung der Lieferfähigkeit, Lieferkette, Ersatzteilversorgung sowie Garantie- und Gewährleistungsabwicklung.
    • 15 Punkte: Nachweis der Liefer- oder Vertriebsberechtigung liegt vor
    • die Lieferfähigkeit und Abwicklung sind nachvollziehbar dargestellt.
    • 5 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur knapp oder eingeschränkt nachvollziehbar dargestellt.
    • 0 Punkte / Ausschluss: Keine ausreichende Lieferberechtigung, keine nachvollziehbare Hersteller- oder Vertriebsbindung oder keine plausible Darstellung der Lieferfähigkeit.
    • Gesamtwertung:
    • Referenzen: maximal 30 Punkte
    • Service- und Werkstattnetz: maximal 45 Punkte
    • Lieferfähigkeit / Hersteller- oder Vertriebsberechtigung: maximal 25 Punkte

Zuschlagskriterien

  • Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis je Los nach Maßgabe des Preisblatts.

  • Bewertet werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit des angebotenen Fahrzeugs sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen, Liefer- und Servicekonzept, Garantiebedingungen und sonstige in der Bewertungsmatrix dargestellte qualitative Kriterien.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB8 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB6 Seiten
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