Veröffentlichung 25.06.26 | Teilnahmefrist 24.07.26 |
Eignungskriterien
Der Bewerber hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen über vergleichbare Fahrzeuglieferungen nachzuweisen. Gefordert werden mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben
Der Bewerber hat darzustellen, wie die technische Betreuung, Wartung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung der angebotenen Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit und der Garantiezeit sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zum zuständigen Service- und Werkstattnetz, zu erreichbaren Servicepartnern, zur technischen Unterstützung, zur Ersatzteilversorgung sowie zu Reaktions- und Bearbeitungszeiten im Servicefall zu machen. Der Bewerber hat mindestens eine für die angebotenen Fahrzeuge autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt zu benennen, die sich innerhalb eines Umkreises von maximal 50 km Straßenentfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen befindet. Maßgeblich ist die Entfernung auf öffentlichen Straßen. Die benannte Werkstatt muss zur Durchführung von Wartungs-, Diagnose-, Garantie- und Instandsetzungsarbeiten an den angebotenen Fahrzeugen berechtigt und fachlich geeignet sein. Die Autorisierung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Bewerber hat die relevanten Servicepartner mit Anschrift, Entfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen, Leistungsumfang und Nachweis der Autorisierung anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsfähigkeit und Autorisierung des angegebenen Service- und Werkstattnetzes im Rahmen der Eignungsprüfung zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge fachlich, organisatorisch und rechtlich in der Lage ist. Mindestanforderung
Zuschlagskriterien
Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis je Los nach Maßgabe des Preisblatts.
Bewertet werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit des angebotenen Fahrzeugs sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen, Liefer- und Servicekonzept, Garantiebedingungen und sonstige in der Bewertungsmatrix dargestellte qualitative Kriterien.
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