Frist abgelaufen

Beschaffung von Leistungen zur Wärmeversorgung

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.08.2025
Angebotsfrist
Wettbewerblicher Dialog zur Beschaffung von Leistungen der Wärmeversorgung - Bildungscampus Naumburg, Landratsamt Burgenlandkreis und Käthe-Kruse-Schule Naumburg

Zeitplan

Veröffentlichung
12.08.25
Fragenfrist
01.09.25
Teilnahmefrist
08.09.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
comp-dial
Erfüllungsort
Naumburg (Saale), Deutschland
E-Mail
vergabeverfahren@abante.de
Telefon
+49 34123820300

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält.

  • 1.2 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Der Nachweis erfolgt jeweils durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). 1.2.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft A Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. 1.2.2 Leistungen der Unterauftragnehmer A Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. 1.2.3 Leistungen der Eignungsleihgeber A Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.

  • 2. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. nachzuweisen jeweils durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG die Anforderungen von Registerauszügen u. ä. vorbehält.

  • 3.1.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Wärmeerzeugung in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 1.000.000,00 EUR pro Jahr. Der Nachweis erfolgt jeweils durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen u. ä. vorbehält.

    • 3.1.2 Bewertung des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages ab 6.000.000 EUR = 10 Punkte
    • ab 5.500.000 EUR = 9 Punkte ab 5.000.000 EUR = 8 Punkte
    • ab 4.500.000 EUR = 7 Punkte
    • ab 4.000.000 EUR = 6 Punkte
    • ab 3.500.000 EUR = 5 Punkte
    • ab 3.000.000 EUR = 4 Punkte
    • ab 2.500.000 EUR = 3 Punkte
    • ab 2.000.000 EUR = 2 Punkte
    • ab 1.500.000 EUR = 1 Punkt
    • ab 1.000.000 EUR = 0 Punkte.
  • 3.2 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR, Sachschäden mindestens 500.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt jeweils durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG die Anforderung einer Versicherungsbestätigung vorbehält.

Zuschlagskriterien

  • Angebotspreis: 1. Für die Wertung des Angebotspreises wird die Gesamtsumme des anzugebenden Angebotspreises ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird. Der niedrigste Wertungspreis (Minimalpreis) wird mit 50 Prozentpunkten (= 500 Punkte) bewertet. Wertungspreise, die dem 1,5-fachen des Minimalpreises oder mehr entsprechen, werden mit 0 Prozentpunkten (= 0 Punkte) bewertet. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischen liegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma mittels folgender Formel: P = 1500 - (1000 x [X/N]) P = zu ermittelnde Punktzahl N = niedrigster Wertungspreis aller eingegangenen Angebote X = zu bewertender Wertungspreis Negative Ergebnisse gehen mit 0 Punkten in die Wertung ein Zur Ermittlung des Wertungspreises sollen die Bieter Ihren Angebotspreis aufteilen in Grundpreis und Arbeitspreis. Der jährliche Grundpreis beinhaltet die kalkulierten investiven Aufwendungen inkl. Wartung/Betrieb über die Vertragslaufzeit. Der jährliche Arbeitspreis beinhaltet die laufenden Kosten insbesondere in Bezug auf die eigentliche Wärmelieferung bzw. den Brennstoffeinsatz. Diese Angebotspreise werden mit entsprechend verursachungsgerechten Preisgleitklauseln durch die Bieter untersetzt, welche über den Einsatz von Indizes eine perspektivische Preisentwicklung abbilden (dies ist jeweils abhängig vom gewählten Versorgungskonzept/-Strategie). Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Angebote trotz ggf. unterschiedlicher Preisgleitklauseln und somit unterschiedlicher Indizes gilt Folgendes: 1. Für die Vertragslaufzeit wird eine konkrete jährliche Wärmemenge und -Leistung definiert anhand der Angaben in der Projektbeschreibung. 2. Ausgehend von den Vorgaben in Ziffer 1 wird die durchschnittliche Preissteigerung der letzten 5 Jahre der vom Bieter verwendeten Indizes zur Abbildung der Preissteigerung über die Vertragslaufzeit und im Ergebnis Berechnung des Wertungspreises herangezogen. (Der Bieter ist angehalten nur öffentlich zugängliche Indizes zu verwenden). 3. Neben der Abbildung des jährlichen Grund- und Arbeitspreises über die Vertragslaufzeit erfolgt einmalig die Berücksichtigung eines angebotenen Baukostenzuschusses für das Objekt Neubau Bildungscampus Zudem wird einmalig der ausgewiesene Restwert am Ende der Vertragslaufzeit in die Berechnung des Gesamtpreises zur Wertung einbezogen.

  • Regelungstechnik und Netzsteuerung (Regelungstechnik und Netzsteuerung): 2.1 Im Konzept soll darauf eingegangen werden, in welcher Weise der Einsatz von Fernüberwachung und standardisierter Regler (Übergabestationen) vorgesehen ist. Weiterhin soll das Konzept Aussagen zum automatisierten Betrieb von Anlagen sowie dem Monitoring und der damit verbundenen Datenaufzeichnung enthalten.

  • Ausfallsicherheit und Redundanzkonzepte (Technische Qualität der Wärmeversorgung): 2.2 Im Konzept sollen beschreibende Angaben zur Anzahl und Qualität redundanter Erzeugungsanlagen erfolgen. Es sind weiterhin Maßnahmen zur Vermeidung Netzausfällen darzulegen. Bezüglich kritischer Komponenten sollen Aussagen zu Lebensdauer getroffen werden.

  • Modularität und Skalierbarkeit (Technische Qualität der Wärmeversorgung): 2.3 Im Konzept soll die Möglichkeiten zur Weiterung von Netz- und Erzeugungskapazitäten beschrieben werden. Es sollen zudem beschreibende Aussagen zur Flexibilität des Systems bei steigender Anschlussdichte oder Last gemacht werden.

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Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB32 Seiten
Eignungskriterien37 KB6 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB24 Seiten
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