Veröffentlichung 04.06.26 |
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: 1. Für die Wertung des Angebotspreises wird die Gesamtsumme des anzugebenden Angebotspreises ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird. Der niedrigste Wertungspreis (Minimalpreis) wird mit 50 Prozentpunkten (= 500 Punkte) bewertet. Wertungspreise, die dem 1,5-fachen des Minimalpreises oder mehr entsprechen, werden mit 0 Prozentpunkten (= 0 Punkte) bewertet. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischen liegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma mittels folgender Formel: P = 1500 - (1000 x [X/N]) P = zu ermittelnde Punktzahl N = niedrigster Wertungspreis aller eingegangenen Angebote X = zu bewertender Wertungspreis Negative Ergebnisse gehen mit 0 Punkten in die Wertung ein Zur Ermittlung des Wertungspreises sollen die Bieter Ihren Angebotspreis aufteilen in Grundpreis und Arbeitspreis. Der jährliche Grundpreis beinhaltet die kalkulierten investiven Aufwendungen inkl. Wartung/Betrieb über die Vertragslaufzeit. Der jährliche Arbeitspreis beinhaltet die laufenden Kosten insbesondere in Bezug auf die eigentliche Wärmelieferung bzw. den Brennstoffeinsatz. Diese Angebotspreise werden mit entsprechend verursachungsgerechten Preisgleitklauseln durch die Bieter untersetzt, welche über den Einsatz von Indizes eine perspektivische Preisentwicklung abbilden (dies ist jeweils abhängig vom gewählten Versorgungskonzept/-Strategie). Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Angebote trotz ggf. unterschiedlicher Preisgleitklauseln und somit unterschiedlicher Indizes gilt Folgendes: 1. Für die Vertragslaufzeit wird eine konkrete jährliche Wärmemenge und -Leistung definiert anhand der Angaben in der Projektbeschreibung. 2. Ausgehend von den Vorgaben in Ziffer 1 wird die durchschnittliche Preissteigerung der letzten 5 Jahre der vom Bieter verwendeten Indizes zur Abbildung der Preissteigerung über die Vertragslaufzeit und im Ergebnis Berechnung des Wertungspreises herangezogen. (Der Bieter ist angehalten nur öffentlich zugängliche Indizes zu verwenden). 3. Neben der Abbildung des jährlichen Grund- und Arbeitspreises über die Vertragslaufzeit erfolgt einmalig die Berücksichtigung eines angebotenen Baukostenzuschusses für das Objekt Neubau Bildungscampus Zudem wird einmalig der ausgewiesene Restwert am Ende der Vertragslaufzeit in die Berechnung des Gesamtpreises zur Wertung einbezogen.
Regelungstechnik und Netzsteuerung (Regelungstechnik und Netzsteuerung): 2.1 Im Konzept soll darauf eingegangen werden, in welcher Weise der Einsatz von Fernüberwachung und standardisierter Regler (Übergabestationen) vorgesehen ist. Weiterhin soll das Konzept Aussagen zum automatisierten Betrieb von Anlagen sowie dem Monitoring und der damit verbundenen Datenaufzeichnung enthalten.
Ausfallsicherheit und Redundanzkonzepte (Technische Qualität der Wärmeversorgung): 2.2 Im Konzept sollen beschreibende Angaben zur Anzahl und Qualität redundanter Erzeugungsanlagen erfolgen. Es sind weiterhin Maßnahmen zur Vermeidung Netzausfällen darzulegen. Bezüglich kritischer Komponenten sollen Aussagen zu Lebensdauer getroffen werden.
Modularität und Skalierbarkeit (Technische Qualität der Wärmeversorgung): 2.3 Im Konzept soll die Möglichkeiten zur Weiterung von Netz- und Erzeugungskapazitäten beschrieben werden. Es sollen zudem beschreibende Aussagen zur Flexibilität des Systems bei steigender Anschlussdichte oder Last gemacht werden.
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