Veröffentlichung 23.07.26 | Teilnahmefrist 24.08.26 |
Eignungskriterien
Es ist für den Bewerber, für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, für jeden Eignungsverleiher und für jedes benannte Nachunternehmen ein aktueller (= im Zeitpunkt der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate) Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften (bspw. Partnerschaftsgesellschaften) vorzulegen.
Nachweis einer bestehenden, branchenüblichen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Mindestkriterium: - Für Planungsleistungen: Eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Für Personenschäden mindestens 2 Mio. Euro, für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umwelthaftung und Umweltschäden gemäß USchadG) mindestens 2 Mio. Euro - jeweils pro Schadensfall und zweifach maximiert pro Kalenderjahr. - Für Bauleistungen: Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Für Personenschäden mindestens 10 Mio. Euro, für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umwelthaftung und Umweltschäden gemäß USchadG) mindestens 2,5 Mio. Euro - jeweils pro Schadensfall und zweifach maximiert pro Kalenderjahr. Darüber hinaus wird durch den Bewerber erklärt, dass im Fall des Zuschlags für die Planungs- und Bauphase (bis zur Abnahme) eine Bauleistungsversicherung (inkl. Bauherrenrisiko) in Höhe der Auftragssumme abgeschlossen und nachgewiesen wird. Alternativ ist eine durch den Bewerber auf eigener Unterlage zu erstellende Eigenerklärung, dass eine bereits bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung im Fall des Zuschlags entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
3.1. Referenzen für die Objektplanung Die Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft müssen mindestens eine vergleichbare Referenz für die Objektplanung für vergleichbare Hochbauprojekte vorlegen. Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (Mindestkriterium). Vergleichbar sind nur Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Objektplanungsleistungen für Schul- und Bildungseinrichtungen oder gleicher Komplexität (mit mindestens Honorarzone III gemäß § 34 HOAI), - Erbringung der LPH 3, 4 und 5 der Objektplanung gemäß § 34 HOAI, - Abschluss der LPH 5 im Referenzzeitraum 01.01.2021 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, - Neubau und - mindestens 500 m² BGF. Durch Einreichung von vergleichbaren und somit wertungsfähigen Referenzen können Wertungspunkte erzielt werden. Die Verteilung der Punkte kann der Eignungsmatrix (A.1.02) entnommen werden. Bei Einreichung von mehr als 2 vergleichbaren Referenzen werden nur die besten 2 Referenzen berücksichtigt.
3.2. Referenzen für die Fachplanung technische Ausrüstung (TA) Die Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft müssen mindestens eine vergleichbare Referenz für die TA-Planung für vergleichbare Hochbauprojekte vorlegen. Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (Mindestkriterium). Vergleichbar sind nur Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Erbringung der LPH 3 und 5 der Fachplanungsleistungen TA gemäß § 55 HOAI, - Abschluss der LPH 5 im Referenzzeitraum 01.01.2021 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, - Neubau, - mindestens 500 m² BGF und - Erbringung von HKLS-Planungsleistungen in den Anlagenklassen 1-3 und 8 (HKLS, Gebäudeautomation). Durch Einreichung von vergleichbaren und somit wertungsfähigen Referenzen können Wertungspunkte erzielt werden. Die Verteilung der Punkte kann der Eignungsmatrix (A.1.02) entnommen werden. Bei Einreichung von mehr als 2 vergleichbaren Referenzen werden nur die besten 2 Referenzen berücksichtigt.
3.3. Referenzen für die Bauleistungen Die Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft müssen mindestens eine vergleichbare Referenz für die Bauleistung für vergleichbare Hochbauprojekte vorlegen. Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (Mindestkriterium). Vergleichbar sind nur Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Errichtung eines Neubaus, - mindestens 500 m² BGF und - Übergabe an den Nutzer im Referenzzeitraum 01.01.2021 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung. Durch Einreichung von vergleichbaren und somit wertungsfähigen Referenzen können Wertungspunkte erzielt werden. Die Verteilung der Punkte kann der Eignungsmatrix (A.1.02) entnommen werden. Bei Einreichung von mehr als 2 vergleichbaren Referenzen werden nur die besten 2 Referenzen berücksichtigt.
Zuschlagskriterien
Städtebauliche Ausbildung und Architektur- und Gestaltungsqualität: Für das Zuschlagskriterium Städtebauliche Ausbildung und Architektur- und Gestaltungsqualität können maximal 50 Punkte erreicht werden. Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt.
Raum- und Funktionsprogramm: Für das Zuschlagskriterium Raum- und Funktionsprogramm können maximal 220 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Umsetzung Raumprogramm (Gebäude): 100 Punkte - Umsetzung Funktionalbeziehungen (Gebäude): 100 Punkte - Umsetzung Außenanlagen: 20 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt.
Qualität der Baukonstruktion, Freianlagen und Technischen Anlagen: Für das Zuschlagskriterium Qualität der Baukonstruktion, Freianlagen und Technischen Anlagen können maximal 130 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Qualität der Baukonstruktion (Gebäude und Freianlagen): 50 Punkte - Qualität der Technischen Anlagen (Gebäude): 80 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt.
Preis: Die Bewertung des monetären Kriteriums "Preis" erfolgt nach Punkten. Insgesamt können 600 Punkte erreicht werden. Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt. Grundlage für die Ermittlung der Punktzahl sind a) die im Vordruck Preisblatt (F.2.04) angebotenen Kostenbestandteile für Planungs-, Bau- und Bauzwischenfinanzierungsleistungen, b) die im Vordruck Preisblatt (F.2.04) angebotenen Kostenbestandteile für Wartungsleistungen über den vereinbarten Leistungszeitraum von 5-10 Jahren (Gewährleistungszeit je nach Gewerk) und c) die gemäß den Angaben im Vordruck Betriebskosten (F.2.05) über einen Zeitraum von 10 Betriebsjahren seitens der Stadt zu erwartenden Kosten für Energieversorgung und Reinigungsleistungen. Die als Kosten des ersten Vollbetriebsjahres angebotenen Kostenbestandteile nach b) und die seitens der Stadt zu erwartenden Kosten für Energieversorgung und Reinigung nach c) werden mit einer vorgegebenen Preissteigerungsannahme von 2,58 % p.a. indexiert. Alle Kostenbestandteile werden über einen Diskontierungszinssatz von 1,3 % p.a. auf den 01.01.2026 abdiskontiert und bilden zusammen den Gesamtbarwert (Barwert a + Barwert b + Barwert c = Gesamtbarwert). Das Angebot mit dem geringsten Gesamtbarwert (sog. Bestbieter) erhält die maximal erreichbare Punktzahl im monetären Kriterium "Preis" von 600 Punkten. Alle weiteren Angebote werden nach folgender Formel ins Verhältnis zum Gesamtbarwert des "Bestbieters" gesetzt:
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