Frist abgelaufen

Beschaffung von zwei Projektoren (Gebrauchtgeräte) inkl. Zubehör

Die Angebotsfrist ist am 02. April 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 24. Juli 2024

  • epicto GmbH, Edingen-Neckarhausen
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
12.02.2024
Angebotsfrist
02.04.2024
Beschaffung von zwei Projektoren (Gebrauchtgeräte) inklusive Zubehör für den Eigenbetrieb Theater und Orchester. Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Geräte angeschafft: -2 baugleiche Projektoren (Gebrauchtgeräte) -1 Optik mit Projektionsverhältnis p=1: ~0,5-0,7 (Gebrauchtgeräte) -2 Optiken mit Projektionsverhältnis p=1: ~1,1-1,8 (Gebrauchtgeräte) -3 Interface Boards

Zeitplan

Veröffentlichung
12.02.24
Abgabefrist
02.04.24
Öffnung
02.04.24
Vertragsbeginn
02.09.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Heidelberg, Deutschland
E-Mail
vergabeabteilung@heidelberg.de
Telefon
+49 62215823325
Website
https://www.heidelberg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern

    • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in
    • Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen.
    • Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
    • a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
    • Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
    • b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der
    • öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
  • Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab.

  • Von den Bietern sind Beschreibungen (Produktdatenblätter, ggfs. ergänzt durch technische Erläuterungen) zu den angebotenen Produkten einzureichen, § 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV.

Zuschlagskriterien

  • Preis

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Projektplan287 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB32 Seiten
Vertragsentwurf56 KB6 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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