Noch 13 Tage

Bestandsräumung im Seuchenfall – Geflügel und Klauentiere

In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel und Klauentieren ein Vertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die materiellen, technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. Hiermit soll eine möglichst schnelle und effektive Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen nach den Vorschriften der VERORDNUNG (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung und des Tiergesundheitsgesetz vom 27. März 2026 in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet werden. Die Leistung wird in 2 Lose aufgeteilt, wobei Los 1 die Tötung von Geflügel und Los 2 die Tötung von Klauentieren (Paarhufer) umfasst.
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
24.06.26
Fragenfrist
13.07.26
Abgabefrist
23.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Erlangen, Deutschland
E-Mail
vergabe@lgl.bayern.de
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Telefon
+49 913168080
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Website
https://www.auftraege.bayern.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • https

    • //www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/eef2532b-987f-47a3-80a2-a5c5212b98c9/suitabilitycriteria
    • 1. Betäubungs- und Tötungsmethoden:
    • 1.1. eine Auflistung der geplanten Verfahren zur Betäubung und Tötung mit Angaben zu den Tötungskapazitäten innerhalb von 24 Stunden, jeweils getrennt für die einzelnen Tierarten und unter Berücksichtigung möglicher Kombinationen der Verfahren
    • 1.2. eine Aufstellung der vorhandenen Gerätschaften zur Betäubung und Tötung (inkl. detaillierter Beschreibung) sowie die aktuellen Standardarbeitsanweisungen gem. Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 für alle geplanten Betäubungs- und Tötungsverfahren
    • 1.3. eine aktuelle Personalliste mit den entsprechenden Sachkundenachweise gem. § 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz für alle Personen, welche für die Durchführung der unter Ziffer II. und/oder Ziffer III. des Leistungsverzeichnisses aufgeführten Tätigkeiten vorgesehen sind
    • 1.4. Sachkundenachweis gem. § 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz für den für die Bestandsräumung vor Ort hauptverantwortlichen Vertreter des Auftragnehmers
    • 2.1. eine Aufstellung inkl. detaillierter Beschreibung der vorhandenen Gerätschaften bzgl. geeigneter Desinfektionsmittel und Dekontaminationsschleusen (für Personen und Fahrzeuge) in einer für den Einsatz vor Ort erforderlichen Anzahl und Größe
    • 2.2. Vorlage von aktuellen Standardarbeitsanweisungen zu den im Tierseuchenfall eingesetzten Dekontaminationsmaßnahmen, die den Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts über Mittel und Verfahren für die Durchführung einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion entsprechen
    • 2.3. eine aktuelle Personalliste inkl. der Schulungsnachweise bzgl. geschultem Personal in ausreichender Anzahl, das ständig abrufbereit ist, um Auf-/Abbau und Betrieb der Dekontaminationsschleusen vor Ort ohne zeitlichen Verzug gewährleisten zu können
    • 3.1. eine Auflistung der durchgeführten unterstützenden Dienstleistungen im Tierseuchenfall im Zeitraum der letzten drei Jahre (2023 bis heute), einschließlich der dabei angewandten Tötungsverfahren, der jeweiligen Tierart, der Tierzahl unter Angabe von Namen und Adresse eines Ansprechpartners der jeweiligen Referenz
    • 3.2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz mit Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, für den Zeitraum der letzten drei Jahre (2023 bis heute).
    • Die Nachweise können vom Auftragnehmer auch im Rahmen eines ausgearbeiteten Konzepts in deutscher Sprache vorgelegt werden, aus dem sich ergibt, dass die vorstehenden Punkte der Eignungsanforderung erfüllt werden und dem die vorstehenden Nachweise beigefügt werden. Hierzu kann ebenfalls Anlage 4 verwendet werden.
    • Für den Fall, dass der Auftragnehmer beabsichtigt, Teile der Leistung auf Unterauftragnehmer zu übertragen, muss der Unterauftragnehmer für den auf ihn entfallenden Leistungsteil über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung in gleichem Maße verfügen wie der Hauptauftragnehmer sowie technisch und beruflich im gleichen Maße leistungsfähig sein wie der Hauptauftragnehmer.
    • Die unter vorstehenden Ziffern 1.1. bis 3.1 genannten Nachweise für den Nachunternehmer sind auf Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer vorzulegen.

Zuschlagskriterien

  • Preis

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