Frist abgelaufen

Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten

Auftraggeber
Veröffentlicht
Angebotsfrist
21.06.2022
Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten Die TH Nürnberg in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin ist gemäß §3 ArbSchG verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Für die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden trägt die Hochschulleitung die Verantwortung. Als Hochschule für angewandte Wissenschaften ist mit erhöhten Brandgefahren und -lasten zu rechnen. Deshalb will die Hochschulleitung einen Brandschutzbeauftragten benennen bzw. bestellen. Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Abgabefrist
21.06.22

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open

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