Frist abgelaufen

Betreuung, Betrieb und Weiterentwicklung des Lernmanagementsystems DigLu

Auftraggeber
Veröffentlicht
04.06.2026
Angebotsfrist
Auftragsgegenstand sind Dienstleistungen zum Betrieb, zur Pflege und zur Weiterentwicklung der länderübergreifenden schulischen Fachanwendung "DigLu - Digitales Lernen Unterwegs" als Software-as-a-Service (SaaS). Der Leistungsumfang umfasst den laufenden SaaS-Betrieb einschließlich Wartung und Support sowie nachrangige Leistungen zur fachlichen und technischen Weiterentwicklung der bestehenden Anwendung. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit der Länder der Bundesrepublik Deutschland unter Federführung des Landes Nord-rhein-Westfalen. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen weisungsgebunden gegenüber dem federführenden Land und in Abstimmung mit den vorgesehenen länder-übergreifenden Gremien- und Steuerungsstrukturen.

Zeitplan

Veröffentlichung
04.06.26
Fragenfrist
09.06.26
Teilnahmefrist
16.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Düsseldorf, Deutschland
Vertragslaufzeit
12 Tage
E-Mail
Vergabe225@msb.nrw.de
Telefon
+49 211586740
Website
https://www.schulministerium.nrw.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 3) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000,- EUR für Vermögensschäden je Schadens-fall - mindestens jährlich zweifach maximiert, die Cyber- bzw. IT-Haftpflichtrisiken (einschließlich Verstößen gegen die DSGVO), Datenverluste, Systemausfälle so-wie Schäden durch unbefugten Zugriff auf IT-Systeme umfasst. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit entsprechenden Deckungssummen abgeschlossen wird.

  • Eigenerklärung zu mindestens einem abgeschlossenen oder laufen-den Referenzprojekt, bei dem der Referenzerbringer ein Lernmanagementsystem (softwarebasierte Plattform zur Organisation, Durchführung, Steuerung und Dokumentation digitaler Lehr- und Lernprozesse) oder eines funktional vergleichbaren webbasierten Bildungssystem betreut und weiterentwickelt hat. Mindestanforderungen

    • (1) Das Projekt muss sich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 24 Monaten erstrecken, der ganz oder teilweise nach dem 31.12.2020 liegt
    • (2) Das System muss im institutionellen Betrieb öffentlicher oder staatlich anerkannter Schulen eingesetzt worden sein (schulischer Nutzungskontext). Hochschulische, erwachsenen-, weiterbildungs- oder betriebliche Nutzungen sowie Einsätze außerhalb des schulischen Regelbetriebs sind nicht erfasst
    • (3) Der Referenzerbringer muss das Projekt organisatorisch und fachlich verantwortet haben. Eine rein zuarbeitende oder unterstützende Tätigkeit im Rahmen eines von Dritten verantworteten Projekts genügt nicht
    • (4) Die Betreuung muss die Organisation und Durchführung von Nutzer- und Supportprozessen umfassen
    • (5) Die Weiterentwicklung muss Anforderungsmanagement, Priorisierung und Abstimmung mit Entwicklern umfassen. Pilot- oder Erprobungsprojekte werden anerkannt, sofern sie die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen und unter realen Nutzungsbedingungen durchgeführt wurden. Rein technische Test-, Entwicklungs- oder Demonstrationssysteme ohne produktiven Einsatz werden nicht anerkannt. Der Referenzerbringer muss die referenzierten Leistungen im Auftragsfall eigenständig und verantwortlich erbringen. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 3) beifügen.
  • Eigenerklärung zu mindestens einem abgeschlossenen oder laufenden Referenzprojekt, bei dem der Referenzerbringer die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Ministerien fachlich betreut und koordiniert hat. Mindestanforderungen

    • (1) Innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von mindestens zwölf Monaten müssen mindestens sechs Abstimmungstermine mit Vertreterinnen und Vertretern von mindestens zwei Ministerien stattgefunden haben. Als Abstimmungstermine gelten Steuerungskreise, Arbeitsgruppen, Workshops oder vergleichbare strukturierte Abstimmungsformate
    • (2) Bei jedem Termin muss der Referenzerbringer eine aktive Rolle in der fachlichen Betreuung übernommen haben, nachgewiesen durch mindestens eine der folgenden Tätigkeiten: eigenständige inhaltliche Beiträge, Präsentation, fachliche Moderation oder Bearbeitung thematischer Fragestellungen
    • (3) Bei jedem Termin muss der Referenzerbringer zudem koordinierende Aufgaben übernommen haben, nachgewiesen durch mindestens eine der folgenden Tätigkeiten: Vorbereitung und Strukturierung des Termins (Agenda, Ziele), Leitung bzw. fachliche Steuerung des Termins oder Dokumentation von Entscheidungen, Ergebnissen und Folgemaßnahmen
    • (4) die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Ministerien (oder gleichwertiger Behörden oder Einrichtungen) sind mit Funktion und Behörde (ohne personen-bezogene Daten) anzugeben
    • Ministerien im Sinne dieser Bewerbungsbedingungen sind oberste Bundes- oder Landesbehörden, die von einer Ministerin oder einem Minister geleitet werden. Als gleichwertig anerkannt werden sonstige Behörden oder Einrichtungen, sofern diese die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen: a) Die Behörde oder Einrichtung nimmt Aufgaben wahr, die ihr von einem Ministerium übertragen wurden. Bei einer von mehreren Ländern gemeinsam getragenen Einrichtung genügt es, wenn die Aufgaben von den beteiligten Ministerien gemeinsam übertragen wurden. b) Sie untersteht unmittelbar der Fachaufsicht des aufgabenübertragenden Ministeriums. Ist die Einrichtung in privatrechtlicher Organisationsform verfasst, steht es der Fachaufsicht gleich, wenn die beteiligten Länder aufgrund des Gesellschaftsvertrags, der Satzung oder einer vergleichbaren Regelung die fachliche Ausrichtung der Institution verbindlich bestimmen. Der Referenzerbringer muss die referenzierten Leistungen (Kapitel IX und X des Leistungsverzeichnisses) im Auftragsfall eigenständig und verantwortlich erbringen. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 3) beifügen.
  • Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzprojekt zur Entwicklung einer mobilen Anwendung. Mindestanforderungen

    • (1) Die mobile Anwendung muss für iOS und/oder Android entwickelt worden sein
    • (2) Die mobile Anwendung muss eine serverseitige Datenverarbeitung (Backend) aufweisen
    • (3) Die mobile Anwendung muss eine Nutzerverwaltung unter Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen
    • (4) Für die mobile Anwendung muss mindestens eine Testversion mit zugehöriger Codebasis vorliegen
    • (5) Der Referenzerbringer muss die mobile Anwendung eigenverantwortlich entwickelt haben. Der Referenzerbringer muss die referenzierten Leistungen im Auftragsfall eigenständig und verantwortlich erbringen. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 3) beifügen.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Angebotsformblatt anzugebenden Gesamt-Angebotsvergleichspreises brutto. Dieser fließt wie folgt in die Wertung ein: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2-fachen oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet wird.

  • Projektorganisation und Zusammenarbeit: Die Bewertung erfolgt angebotsvergleichend in Anlehnung an Schulnoten. Es werden 0-5 Punkte (0: ungenügend bis 5: sehr gut) vergeben, je nachdem wie gut die Ausführungen die Zielvorstellungen der Auftraggeberin bei diesem Kriterium erfüllen. Positiv bewertet wird, wenn das Konzept - eine klar strukturierte und nachvollziehbare Projektorganisation mit eindeutig zugeordneten Rollen und Verantwortlichkeiten erkennen lässt, - ein Projektteam mit für die Umsetzung der Leistungen geeigneten fachlichen Kompetenzen und einschlägigen Erfahrungen vorsieht, - praktikable und transparente Kommunikations- und Abstimmungsprozesse für die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den beteiligten Projektakteuren darstellt.

  • Weiterentwicklung der Anwendung: Die Bewertung erfolgt angebotsvergleichend in Anlehnung an Schulnoten. Es werden 0-5 Punkte (0: ungenügend bis 5: sehr gut) vergeben, je nachdem wie gut die Ausführungen die Zielvor-stellungen der Auftraggeberin bei diesem Kriterium erfüllen. Positiv bewertet wird ein nachvollziehbares und schlüssiges Vor-gehen zur Priorisierung, Planung und Umsetzung von Weiterentwicklungen der Anwendung DigLu sowie zur Integration von Änderungen in den laufenden Betrieb unter Sicherstellung der Systemstabilität.

  • Entwicklung eines Dokumentations- und Wissensmanagementverfahrens: Die Bewertung erfolgt angebotsvergleichend in Anlehnung an Schulnoten. Es werden 0-5 Punkte (0: ungenügend bis 5: sehr gut) vergeben, je nachdem wie gut die Ausführungen die Zielvorstellungen der Auftraggeberin bei diesem Kriterium erfüllen. Positiv bewertet wird, wenn das Konzept - eine nachvollziehbare und praktikable Herangehensweise zur Umsetzung eines strukturierten Dokumentations- und Infor-mationsmanagementsystems für das Projekt DigLu erkennen lässt, - eine geeignete Organisation der Projektdokumentation ein-schließlich einer geeigneten Dokumentationsplattform vorsieht, - Maßnahmen darstellt, die einen verlässlichen Wissenstransfer im Projektteam sowie gegenüber dem Auftraggeber während der Projektlaufzeit unterstützen.

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Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage156 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB8 Seiten
Vertragsentwurf37 KB16 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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