Veröffentlichung 30.07.26 | Abgabefrist 02.09.26 | Öffnung 02.09.26 | Vertragsbeginn 05.10.26 |
Eignungskriterien
Eine Liste mit Referenzaufträgen (Anlage 12) ist beizufügen. Aufträge, die ggf. bereits für die Auftraggeberin durchgeführt wurden, sind als Referenzen zulässig. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass einzelne Referenzaufträge gleichzeitig mehrere oder alle Bedingungen erfüllen. Sie müssen jedoch so viele Referenzaufträge benennen, dass alle inhaltlichen Anforderungen in der erforderlichen Anzahl abgedeckt sind. Teile der im Rahmen der Referenzaufträge erbrachten Leistungen müssen jeweils im Zeitraum von 02.09.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist liegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die von Ihnen benannten Referenzen zu kontaktieren und nach Einzelheiten sowie Einschätzungen zur Qualität der Auftragsausführung zu befragen. Die inhaltlichen Anforderungen an die Referenzaufträge ergeben sich aus Ziff. 3 der Teilnahmebedingungen (Anlage 01).
Nachweise über Sprachenkenntnisse sind mit dem Angebot einzureichen. Als Nachweise gelten anerkannte Zertifikate (vgl. Anlage 14). Alle eingesetzten Mitarbeiter*innen sprechen die Sprachen Deutsch und Englisch auf C-Niveau gem. GER (oder vergleichbar). Das eingesetzte Begleitpersonal deckt zusätzlich die Sprachen Französisch und Spanisch jeweils auf C-Niveau gem. GER (oder vergleichbar) ab.
Nachweis über personelle Kapazitäten (Anlage 14) zur zeitgleichen Betreuung von drei Gastdelegationen an verschiedenen Einsatzorten, d. h. zwei Ansprechpersonen sowie eine Stellvertretung und ein Pool an min. 5 Begleitpersonen.
Ein Exemplar der Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass Ihr Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (bitte Formblatt Anlage 5 nutzen). Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer*innen und alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft abgeben.
Einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister des erfolgreichen Bietenden fordert die Auftraggeberin nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst ab. Bitte geben Sie die dafür erforderlichen Angaben (Namen, Sitz und Rechtsform Ihrer Firma, zuständiges Registergericht bzw. zuständige Genehmigungsbehörde und Eintragungsnummer) im Formblatt „Angaben für Registerabfragen vor vergaberechtlichen Entscheidungen“ an (bitte Formblatt Anlage 6 nutzen). Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer*innen und Mitglieder einer Bietergemeinschaft abgeben.
Zuschlagskriterien
Arbeitsprobe (Gewichtung 60 % = 600 Punkte). Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung wird die Qualität Ihres Angebots wie folgt bewertet: Die beigefügten Unterlagen (Rahmenvereinbarung (Anlage 3a), Leistungsbeschreibung (Anlage 3b), Preisblätter für Los 1 und Los 2 (Anlagen 4a und 4b)) geben den geforderten Leistungsinhalt wieder. Mit Abgabe eines Angebots stimmen Sie grundsätzlich allen Mindestanforderungen in den oben genannten Anlagen zu. Darüber hinaus ermittelt ein Gremium, das sich aus drei Kolleg*innen des Protokolls der Auftraggeberin zusammensetzt, die Qualität der Arbeitsprobe hinsichtlich der in der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 3c) aufgeführten Kriterien, deren Erfüllungsgrad jeweils skalierbar bewertet und – auch aufgrund der in Anlage 3c angegebenen Untergewichtung – bepunktet wird. Jedes Gremiumsmitglied führt eine unabhängige Bewertung durch. Aus den drei unabhängigen Bewertungen wird das arithmetische Mittel der Punktzahl ermittelt. Dabei wird mit zwei Stellen nach dem Komma gerechnet und kaufmännisch gerundet. Die Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus Anlage 3c (Leistungsbewertungsmatrix). Die Summe der von jeder/jedem Bieter*in erzielten Leistungspunkte gemäß Anlage 3c bildet deren Leistungswert.
Preis (Gewichtung: 40 % = 400 Punkte). Die abgefragten Einzelpreise sind in die dafür vorgesehenen Preisblätter (Anlagen 4a und 4b) einzutragen. Dort ist die Gewichtung der Einzelpreise festgelegt. Fehlende Einzelpreise führen zu einem Ausschluss des betreffenden Angebots. Anzugeben sind Nettopreise. Nebenkosten, die im Preisblatt nicht gesondert ausgewiesen werden, sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Reisekosten sind einzukalkulieren, insoweit sie gemäß § 6 der Rahmenvereinbarung (Anlage 3a) nicht von der Auftraggeberin getragen werden. Die Auftraggeberin bewertet jede dieser abgefragten Preispositionen mittels folgender Bewertungsmethode: Jeder von Ihnen in den Preisblättern angegebene Einzelpreis pro Position wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Der niedrigste Einzelpreis je Position erhält den maximal möglichen, in den Preisblättern jeweils angegebenen Punktwert. Für einen fiktiven Einzelpreis in Höhe des Zweifachen dieses Einzelpreises werden null Punkte vergeben. Alle zwischen diesen Beträgen liegenden angebotenen Einzelpreise werden mit diesen Eckwerten mittels linearer Interpolation bewertet. Alle Einzelpreise, die höher ausfallen als das Zweifache des jeweils niedrigsten Einzelpreises, werden ebenfalls mit „Null“ bewertet. Die Ergebnisse der Interpolation werden mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma gerundet, und zwar gem. den Grundsätzen des kaufmännischen Rundens. Die Preispunkte aller Positionen in den Preisblättern werden pro Angebot addiert.
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