Veröffentlichung 10.06.26 | Abgabefrist 13.07.26 | Öffnung 13.07.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Eignungskriterien
Mitglied in einer Berufsgenossenschaft
Um die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern, benötigen alle Anbieter arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen seit April 2012 eine AZAV Trägerzulassung. Der Nachweis der AZAV-Trägerzulassung ist mit dem Angebot einzureichen.
Vorschriftsmäßige Eintragung in das Berufsregister. Die Gewerbeanmeldung und der Berufs-/Handelsregisterauszug ist bereits mit dem Angebot vorzulegen - bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. --- Angabe auch im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zu Eignung: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/AV27BF28-EU
Angabe des Jahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages. --- Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/AV27BF28-EU abrufbar.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: ---1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, --- 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 € für Personenschäden --- 3. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 € für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), --- 4. wobei die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 2. - 4. genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall durch Erhöhung der Deckungssummen oder Erhöhung der Maximierungsleistung an vorstehende Anforderungen angepasst wird. Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die unter 1.-4. genannten Anforderungen erfüllt, gewährt wird. ---- Im Fall von Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und/Oder eine entsprechende Bestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.----Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen----Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/AV27BF28-EU abrufbar.
Angabe von 2 vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren (Referenzzeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2026) erbrachten wesentlichen Leistungen. Angabe von Bezeichnung der Leistung, Angabe Auftragswert, Erbringungszeitpunkt, Bezeichnung des Auftraggebers und der jeweiligen Ansprechperson.-----Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.-----Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.--- Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/AV27BF28-EU abrufbar.
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