Veröffentlichung 10.02.25 | Teilnahmefrist 13.03.25 |
Eignungskriterien
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen. Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen: 1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate. 2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist, - in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird, - in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften. Beabsichtigt der Bewerber keine Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV). Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
WL 1: Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren (2022-2024) WL 2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung sowie einer Schiffshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen für Personen, Sach- und Umweltschäden bzw. Erklärung darüber, dass im Falle eines Vertragsschlusses eine solche abgeschlossen wird. Der konkrete Versicherungsschutz sowie die konkreten Deckungssummen werden zum Gegenstand der Verhandlungen gemacht.
TL1 Kurze Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers, aus der sich die Befähigung zur Erbringung von entsprechenden Leistungen zum Betrieb der Fähre ergibt. TL 2 Referenzen: Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Projekten in den letzten maximal fünf Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärungen). Die Referenzen sind in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen: Benennung des Auftraggebers (sofern und soweit unter Wahrung des Datenschutzes möglich mit Ansprechpartner), Kurze Beschreibung des Projekts, Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung, Projektbeginn und Laufzeit, Auftragswert. Die Referenzen müssen dabei folgende Mindestanforderung abdecken: Ganzjähriger Betrieb von Motorwagenfähren innerhalb der letzten drei Jahre. Die Erfüllung der Mindestanforderung muss durch mindestens eine Referenz belegt werden. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Zuschlagskriterien
Gesamtpreis für die Leistung: Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 60 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem zweifachen Angebotspreis, sowie alle darüber liegenden Angebote, erhalten 0 Punkte.
Umsetzungskonzept: Der Bieter hat mit dem Angebot seine Herangehensweise an die Auftragsausführung in Form eines Umsetzungskonzeptes darzustellen.
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