Veröffentlichung 15.05.26 | Fragenfrist 08.06.26 | Abgabefrist 15.06.26 | Vertragsbeginn 01.08.26 |
Eignungskriterien
Fachliche Eignung: Die eingesetzten Ärzte müssen berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen (Qualifikation nach § 4 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2). Der Nachweis ist durch Vorlage von entsprechenden Zeugnissen, Zertifikaten oder anderen relevanten Dokumenten zu erbringen.
Mindestens drei Referenzen zur betriebsärztlichen Betreuung von Landespersonal an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Umfang von mindestens 7 500 Beschäftigten. Zu den Referenzen sind jeweils Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers zu benennen.
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