Veröffentlichung 07.10.25 | Fragenfrist 08.10.25 | Abgabefrist 14.10.25 | Öffnung 14.10.25 | Vertragsbeginn 01.01.26 |
Eignungskriterien
Der/die Auftragnehmerin erklärt, spätestens zum Vertragsabschluss eine Berufshaftpflicht-/Ärztehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadenfall für Personen- und Sachschäden im Rahmen der Vertragserfüllung von mind. 5 Mio. Euro nachzuweisen.
Die eingesetzten Ärztinnen und Arzte müssen die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen. Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§7 ArbMedVV). Der/die Fachkundenachweis/e ist/sind dem Angebot beizufügen.
Regelmäßige Fortbildung Um jederzeit die sich aus dem ASiG sowie den Bestimmungen der DGUV-Vorschrift 2 ergebenden Aufgaben nach aktuellsten Erkenntnissen und Methoden erfüllen zu können, weist der/die Auftragnehmer/in durch ein Fortbildungskonzept nach, dass seine/ihre Mitarbeitenden regelmäßig wie auch bei besonderen Anlässen die Möglichkeit zur Fortbildung in Bezug auf ihre betriebsärztlichen Aufgaben haben. Das Fortbildungskonzept ist dem Angebot beizufügen. Folgende Nachweise sind dem Angebot beizufügen
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