Veröffentlichung 23.12.25 | Teilnahmefrist 30.01.26 |
Eignungskriterien
Der Bewerber bzw. zumindest ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft haben sich zu verpflichten, eine Freistellungsbescheinigung (§ 48 EStG) vorzulegen und während der Vertragslaufzeit jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre/Kalenderjahre gemäß Formularsammlung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
Eigenerkärung unter Verwendung der Formularsammlung über die Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Betrieb, Unterhaltung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung) auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es ist dabei gefordert, dass über die letzten drei Kalenderjahre (2022 bis 2024) hinweg durchschnittlich ein jährlicher Mindestumsatz von 400.000 EUR netto erzielt wurde. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zur Feststellung des geforderten Mindestumsatzes zusammengerechnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirt-schaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung für die Erbringung aller weiteren Vertragsleistungen mit einer Mindesthöhe - für Personenschäden
Dem Teilnahmeantrag ist eine Referenzliste beizufügen. Weiterhin: Es ist eine ausführliche Eigenerklärung über mindestens eine Referenz in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens drei DIN A4-Seiten, Benennung des Referenzgebers und seiner Kommunikationsdaten) vorzulegen. Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber erbracht hat. Die Vorgabe der Referenz wird erfüllt, wenn eine Betriebsführung in einer Kommune mit etwa 25.000 bis 40.000 Einwohner oder mehr (bzw. 3.500 bis 6.000 Leuchten) nachgewiesen wird. Die Darlegung, dass die Leistungen in Andernach erbracht wurden, genügt den Anforderungen. Soweit Bewerber keine derartige Referenz im Bereich der Betriebsführung von Straßenbeleuch-tungsanlagen nachweisen können, haben sie darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die dann eingereichte Referenz gleichwertig ist. Gleichwertig ist eine Referenz, wenn diese Leistung für mehrere Kommunen erbracht wird/wurde. Dabei ist darzulegen, dass und welche Betriebs- und Inhaltshaltungsleistungen erbracht wurden. Ansonsten gilt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht als geeignet. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Es ist entsprechend den Vorgaben aus den Formularsammlungen eine Erklärung zur Beschäftigung bzw. zur Einsatzmöglichkeit von Elektrofachkräften (EFK) und von einer Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) vorzulegen.
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