Für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2027 ff. (Geschäftsjahr = Kalenderjahr) durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll eine Rahmenvereinbarung, die ohne Rechtsanspruch des Auftragnehmers eine Wiederberufung über eine Laufzeit von 4 Jahren vorsieht, abgeschlossen werden.