Veröffentlichung 16.07.26 | Fragenfrist 31.07.26 | Abgabefrist 07.08.26 | Öffnung 07.08.26 |
Eignungskriterien
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters a. mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,- EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,- EUR für sonstige Schäden, b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens
Der durchschnittliche Jahresumsatz im Dienstleistungs- und Betriebsumfeld muss mindestens 100 Mio. EUR betragen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bieters (Anlage 12). Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise, insbesondere Jahresabschlüsse, Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder vergleichbare Unterlagen, anzufordern.
Der Bieter hat mindestens zwei geeignete Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (01.01.2023) nachzuweisen. Mindestens zwei Referenzprojekte müssen aus dem klinischen Umfeld stammen. Die Referenzprojekte müssen hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein. Vergleichbar sind insbesondere Referenzprojekte über Betriebs- und Unterstützungsleistungen für Oracle Database Appliance-Umgebungen oder vergleichbare hochverfügbare Oracle-Datenbankplattformen mit Oracle Enterprise Edition, Oracle RAC und Oracle Data Guard.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass für die gesamte Vertragslaufzeit ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen.
Nachweise über Qualitätsmanagement sowie Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystem gem. Anlage 13 der Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass - die operative Leistungserbringung ausschließlich durch fest angestelltes Personal erfolgt, - Subunternehmer oder externe Dritte nicht für die operative Leistungserbringung eingesetzt werden, - administrative Zugriffe auf produktive Systeme ausschließlich durch Personal erfolgen, das innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums tätig wird, - Zugriffe aus Drittstaaten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen, - das eingesetzte Personal in Deutschland ansässig ist. Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung gemäß Anlage 14.
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