Veröffentlichung 10.07.25 | Fragenfrist 23.07.25 | Abgabefrist 04.08.25 | Vertragsbeginn 15.09.25 |
Eignungskriterien
Beschreibung: Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (zweifach maximiert, siehe unten): a. für Personenschäden 1.000.000,- € b. für Sach- und Umweltschäden 250.000,--€ c. für reine Vermögensschäden 12.500,- € d. für Schlüsselverlustschäden 100.000,- € e. für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000,- € f. für Vermögensschäden durch Verletzung DS-GVO 100.000,- € gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen. Die genannten Risiken werden in der jeweils genannten Höhe pro Schadensfall abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen erforderlich ist. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen.
Beschreibung: Eigenerklärung in der eVergabe über den Umsatz des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Dienstleistungen mit Personal (reine externe Dienste nicht erfasst). Mindestanforderung: Es wird ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Dienstleistungen mit Personal) von EUR 300.000,00 netto/ Jahr erwartet. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von Unterauftragnehmern und sonstigen geliehenen Dritten werden gewertet, wenn eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unterauftragnehmers/ sonstigen beliehenen Dritten (Eignungsleihe) vorgelegt wird.
Liste/Angabe der wesentlichen in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2022) erbrachten mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (erbrachter Umfang in Stunden/Jahr) sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Dienstleistungen Bibliotheksdienst mit Personal (rein externe Dienste nicht erfasst). Mindestanforderungen
Zuschlagskriterien
Preis
Qualität des auftragsbezogenen Konzepts zur Sicherstellung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich der Durchführung der Dienstleistung: Die Qualität des Konzepts wird wie folgt bewertet. Die Aufteilung der Punkte auf die einzelnen Fragen als Unterkriterien entnehmen Sie bitte der Wertungsmatrix. Die Wertung erfolgt in der Weise, dass die Antwort des Bieters in jedem Einzelkriterium anhand der Wertungsmatrix. diesen Unterlagen beigefügt ist, mit Wertungspunkten von 0 bis 5 (ganze Punktzahlen) bewertet wird. Diese Wertungsmatrix enthält auch die Unterkriterien sowie die jeweils erreichbare Leistungspunktzahl. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach, inwieweit die vom Bieter vorgelegten Ausführungen in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags) des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber auch im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter dem in der Wertungsmatrix angegebenen Punktekorridor entspricht. Sollten mehrere Mitglieder der Auftraggeberin die Wertung vornehmen, einigen sich diese auf eine volle Wertungspunkzahl je Unterkriterium. Daraufhin erfolgt die Ermittlung der für den jeweiligen Bieter zutreffenden Leistungspunktzahl in zwei Schritten: (1) Im ersten Schritt erhält jeder Bieter für jedes Kriterium – je nach Erfüllungsgrad - die Wertungspunkte. (2) Im zweiten Schritt werden die erzielten Wertungspunkte pro Kriterium in Leistungspunkte umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt wie folgt: Die Anzahl der Leistungs-punkte entspricht dem Verhältnis „erreichte Wertungspunkte / maximal erreichbare Wertungspunkte“ x maximal erreichbare Leistungspunktzahl. Dabei wird - soweit erforderlich – eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen.
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