Zuschlag erteilt am 21. Februar 2024
Veröffentlichung 21.02.24 |
Zuschlagskriterien
Wertungs- Gesamtpreis: Die Bewertung des Preises erfolgt anhand des im Preisblatt ausgewiesenen Gesamtbewertungspreises (Angebotspreis gemäß Anhang 05). Die maximal zu erreichende Bewertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Diese wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Insgesamt kann dabei bei der Bewertung des Preises eine Höchstpunktzahl von 700 Punkten erreicht werden. Der niedrigste Gesamtbewertungspreis erhält die volle Bewertungspunktzahl, sofern das Angebot nicht auszuschließen ist. Die diesem Preis nachfolgenden (d.h. höheren) Preise erhalten entsprechend weniger (anteilig, im Verhältnis zum niedrigsten Preis) Punkte. Gerundet wird auf die zweite Nachkommastelle, ab 5 wird dabei aufgerundet. Das (ggf. fiktive) Doppelte des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Punkte. Bei einem negativen Ergebnis ist die Punktzahl stets 0. Die hiernach erreichte Bewertungspunktzahl wird jeweils mit dem Faktor 70 multipliziert. Das Ergebnis der Multiplikation stellt die erreichte Punktzahl beim Preis dar.
Leistung/ Qualität: Die Leistungspunktzahl ergibt sich aus der Bewertung der eingereichten Konzepte. Der Auftraggeber nimmt die Punktevergabe mit größter Sorgfalt und in Relation zu allen wertbaren Angeboten vor. Zur Bewertung erfolgt eine Gesamtbetrachtung. Dies beinhaltet auch einen Vergleich mit den von anderen Bietern eingereichten Darstellungen und Konzepten. Aus den gewichteten Bewertungspunkten errechnet sich die Leistungspunktzahl nach näherer Maßgabe der Bewertungsmatrix.
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