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BLB NRW BI / WE 1088 / Finanzamt Warburg / Energetische Sanierung / Technische Ausrüstung

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.07.2026
Angebotsfrist
Das Ende der 50er Jahren errichtete Gebäude soll gesamtenergetisch ertüchtigt und für einen weiteren Nutzungszyklus instandgesetzt werden. Vorrangig geht es dabei um die Sanierung der thermischen Gebäudehülle aus Außenwänden/Fassade, Geschossdecken und Dach. Parallel zur energetischen Sanierung werden noch kleinere Umbauarbeiten im Bereich des Bürgerbüros durchgeführt, die unter dem Begriff "Innensicherung" gefasst sind. Da ein laufender Betrieb der Finanzamtsnutzung während der Umbauzeit ausgeschlossen ist, wird ein Interimsquartier während der Bauphase bereitgestellt und die Nutzung temporär ausgelagert. Dazu ist ein ebenfalls in Warburg vorhandenes und aktuell leerstehendes Behördenhaus in der nördlichen Innenstadt vorgesehen, dass zu diesem Zweck über Schönheitsreparaturen und kleinere flankierenden Maßnahmen zur Zwischennutzung ertüchtig werden soll.

Zeitplan

Veröffentlichung
24.07.26
Fragenfrist
12.08.26
Teilnahmefrist
27.08.26
Vertragsbeginn
04.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bielefeld, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
BLBVergabe@blb.nrw.de
Telefon
+49 0
Website
http://www.blb.nrw.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • 531 EU - Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Teilnahmeantrag
    • Mittels Eigenerklärung): nur einzureichen, bei Zusammenschluss zu einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
    • 533a EU - Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung):
    • 533b EU - Nachweis Unterauftragnehmer (Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Eigenerklärung):
    • 534a EU - Erklärung Eignungsleihe (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung):
    • 534b EU - Erklärung Eignungsleihe Haftung (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung):
  • Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung)

    • Die Befähigung bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung hat, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
    • Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB4 Seiten
Eigenerklärung203 KB8 Seiten
Eignungskriterien89 KB16 Seiten
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