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BLB NRW / NL DO / JVA Iserlohn (WE1384) / Haftmauer / Abbruch & Neubau / 010-26-00189

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.06.2026
Angebotsfrist
Abbruch und Neubau der Haftmauer
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
12.06.26
Fragenfrist
03.07.26
Teilnahmefrist
14.07.26
Vertragsbeginn
23.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Geschätzter Wert
5.786.126 €
Erfüllungsort
Dortmund, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
do.einkauf@blb.nrw.de
Freischalten
Telefon
Website
http://www.blb.nrw.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (TNW) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung)

    • Allgemeine Eignung
    • Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation ("PQ-Verein") von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
    • Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht einreichen.
    • Falls die im PQ-Verein hinterlegten Dokumente die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können, müssen die präqualifizierten Unternehmen Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abgeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen.
    • Ebenso steht es den präqualifizierten Unternehmen frei, alternativ oder ergänzend Unterlagen zu den geforderten Eignungskriterien vorzulegen.
    • Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
    • Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
    • Nachunternehmen/andere Unternehmen:
    • Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
  • 124

    • Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124
    • soweit jeweils eintragungspflichtig
    • Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
  • 124

    • Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Auf Anforderung der Vergabestelle
    • Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124
    • Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
  • 124

    • Gewerbeanmeldung (Mit dem Teilnahmeantrag
    • Mittels Eigenerklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124
    • soweit anmeldungspflichtig
    • Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
  • 124

    • Handelsregisterauszug (Mit dem Teilnahmeantrag
    • Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124
    • soweit eintragungspflichtig
    • Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
  • 124

    • Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Mit dem Teilnahmeantrag
    • Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, mit Angabe der Lohnsummen
    • Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

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Vertragsentwurf37 KB16 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB12 Seiten
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