Zuschlag erteilt am 10. Januar 2025
Veröffentlichung 18.10.24 | Fragenfrist 11.11.24 | Abgabefrist 18.11.24 |
Eignungskriterien
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich
Die unter diesem Abschnitt "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind: 1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 2 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 500.000 EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Berufshaftpflichtversicherung" zu verwenden. 2. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zusätzlich Angabe über den Umsatz im Bereich "Erstellung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen gemäß Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung 2016+ oder 2016". Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mindeststandards: Ein jährlicher Mindestgesamtumsatz von 200.000,- EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Ein jährlicher Mindestumsatz von 100.000 EUR muss im Bereich "Erstellung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen gemäß Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung 2016+ oder 2016" im Mittel erreicht oder überschritten worden. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Die unter diesem Abschnitt "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 1. Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bieters, Geschäftsfelder, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin geforderten Angaben auf separaten Anlagen selbst zu erstellen. 2. Eigenerklärung Unternehmens-Referenzen: Mindestens zwei Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: (a.) Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung gemäß Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung 2016 oder 2016+, (b.) unter Beteiligung der Zuwendungsgeber, (c.) in den letzten 8 Jahren (seit dem 01.01.2016). Es reicht aus, wenn ein Teil der Leistung seit 01.01.2016 erbracht worden ist. Mindestens eine weitere Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: (a.) Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung gemäß Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung 2016+, (b.) unter Beteiligung der Zuwendungsgeber, (c.) in den letzten 2 Jahren und 4 Monaten (seit dem 01.07.2022) inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts. Es reicht aus, wenn ein Teil der Leistung seit 01.07.2022 erbracht worden ist. Gefordert ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts. In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Name des Auftraggebers, Projektbezeichnung, Angaben zur maßgeblichen Verfahrensanleitung, Ausführungszeitraum Beginn und ggf. Ende (Angabe jeweils Monat/Jahr), Angaben zu Umfang einer etwaigen Beteiligung an einer Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft, Zuwendungsgeber, Name, Abteilung und Kontaktdaten (Telefon, Mail) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber. Zu verwenden ist das Formular VIII "Eigenerklärung Unternehmens-Referenzen". Dieses ist vollständig auszufüllen. 5. Eigenerklärung über die für den Auftrag vorgesehene Projektleitung bzw. stv. Projektleitung und deren Referenzen. Sowohl für die Projektleitung als auch die stv. Projektleitung für das vertragsgegenständliche Projekt muss je eine persönliche Referenz eingereicht werden. Die persönliche Referenz muss folgende Mindestanforderungen umfassen: (a) Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung gemäß Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung 2016 oder 2016+, (b.) unter Beteiligung der Zuwendungsgeber, (c.) in den letzten 8 Jahren (seit dem 01.01.2016). Ferner muss eine der mindestens einzureichenden persönlichen Referenzen (d.h. entweder diejenige des Projektleiters oder des stellv. Projektleiters) die folgende Anforderung erfüllen: Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung für Seilbahnen gemäß Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung 2016 oder 2016+. Zu verwenden sind die Formulare IX "Eigenerklärung Projektleitung" sowie Formular X "Eigenerklärung stellvertretende Projektleitung" Diese sind vollständig auszufüllen. 6. Eigenerklärung zur Kommunikation in deutscher Sprache. Hierfür ist das Formular XI "Eigenerklärung deutsche Sprache" zu verwenden. 7. Eigenerklärung der sofortigen Einsatzfähigkeit der Projektleitung. Hierfür ist das Formular XII "Eigenerklärung sofortige Einsatzfähigkeit" zu verwenden. Mindeststandards: Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
1. Ein Bieter kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular XIII zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIV. Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XV. Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Qualität (Durchführungskonzept): Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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