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Boden- & Schadstoffgutachten (BW & Strecke)

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.07.2026
Angebotsfrist
27.08.2026
Ingenieurleistungen zur Vorbereitung, Planung und Überwachung geotechnischer Erkundungen, einschließlich Grundlagenermittlung, Erkundungskonzept und geotechnischem Berichtswesen (BW / Strecke). Ergänzend Erstellung und Pflege der BIM-Fachmodelle sowie Stoffstrommanagement. Fachtechnische Bauüberwachung der Bohr- und Erkundungsarbeiten.

Zeitplan

Veröffentlichung
17.07.26
Abgabefrist
27.08.26
Öffnung
27.08.26
Vertragsbeginn
28.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Krefeld, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
FU-RHL-NL-KR-Vergabeservice@autobahn.de
Telefon
+49 21518190
Website
https://www.autobahn.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot einzureichen

    • Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
    • Mindeststandard:
    • Der Bieter muss mindestens 2 Referenzprojekte der letzten 5 Jahre im Bereich Entsorgung von Ausbaustoffen / Abfällen für einen öffentlichen Auftraggeber nachweisen.
    • Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
  • Mit dem Angebot einzureichen

    • Eigenerklärung mit Angaben zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
    • Mindeststandard:
    • Bodengutachter (Geotechnik):
    • > Mind. eine Führungskraft (verantwortliche Person) mit folgender Qualifikation:
    • - geotechnischer Sachverständiger i.S. DIN 4020 (Sachverständiger für Geotechnik gemäß EASV der DGGT oder öffentlich und vereidigter Sachverständiger für Erd-/Grundbau)
    • oder
    • - mit abgeschlossenem Studium im Bereich Bauingenieurwesen, Geotechnik oder angewandte Geowissenschaften / Ingenieurgeologie (Diplom/Master/Bachelor) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Geotechnik für Maßnahmen im Straßen- und konstruktiven Ingenieurbau/Brückenbau
    • > 2 Referenzen der letzten 5 Jahre im Bereich von Brückenbauprojekten für einen öffentlichen Auftraggeber
    • Schadstoffgutachter (Umwelt- und Abfalltechnik):
    • >Mind. eine Führungskraft (verantwortliche Person) mit folgender Qualifikation:
    • - Mit abgeschlossenem Studium im Bereich Bau- und Umweltwissenschaften und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich von Straßen- oder Brückenbauprojekten in Verbindung mit umweltrelevanten Untersuchungen sowie der Berichtserstellung
    • - Mit Sachkundenachweis "Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien gemäß LAGA PN 98"
    • > 2 Referenzen der letzten 5 Jahre von Stra0en- oder Brückenbauprojekten in Verbindung mit umweltrelevanten Untersuchungen sowie der Berichtserstellung für einen öffentlichen Auftraggeber
    • Hinweise:
    • - Es werden Schulungen im Bereich Geotechnik/Ingenieurgeologie zu den Themen Erdbau, Spezialtiefbau, Bodenmechanik, Grundbau, Boden-/Baugrundverbesserung, Tunnelbau, Felsmechanik, Bauen in Erdbebengebieten, Umweltgeotechnik, Geokunststoffe und Geotextilien im Erd-/Grundbau anerkannt. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Fortbildungsveranstaltung von der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt ist (§6 Fort- und Weiterbildungsverordnung). Alternativ gelten auch Teilnahmebestätigungen von der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) oder die Anerkennung der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung durch eine Landesingenieurkammer außerhalb von NRW.
    • - Es werden Schulungen zu den Themen Umgang mit Bauabfällen, Bodenschutz, Ersatzbaustoffverordnung, Schadstofferkundung oder Bodenmanagement anerkannt. Schulungen im Bereich Bauabfälle/Kreislaufwirtschaft werden mit folgenden Themen anerkannt: Verwertung von Boden- und Bauschuttmaterialien nach LAGA M20/ErsatzbaustoffV, Umgang mit Bauabfällen, Abfallrecht, Bodenschutz und Altlasten, Sachkundenachweis Probenahme Abfall nach LAGA PN 98, Nachweisverordnung.
    • - Die in der Referenzliste benannte Führungskraft (Verantwortliche Person) muss auch im Formblatt "Projektverantwortliche AN" angegeben werden.
    • Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
  • Mit dem Angebot einzureichen

    • Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
    • Mindeststandard:
    • Bodengutachter (Geotechnik):
    • Mindestens 1 Fachkraft mit folgender Qualifikation:
    • - Mit abgeschlossenem Hoch- / Fachhochschulstudium (akademischer Grad, Dipl.-Ing., Master, Bachelor) im Bereich Bauingenieurswesen oder vgl. sowie mind. 3 Jahren Berufserfahrung im geotechnischen Berichtswesen
    • - Mit mind. einer abgeschlossenen Referenz aus den letzten 5 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Weise vergleichbar ist
    • Schadstoffgutachter (Umwelt- & Abfalltechnik):
    • Mindestens 1 Fachkraft mit folgender Qualifikation:
    • - Schadstoffgutachter gem. LAGA M23 (Zertifizierungsnachweis VDI 6202 Blatt 20, "VDI - Fachplaner Schadstoffe in Gebäuden und baulichen Anlagen")
    • oder
    • - Mit abgeschlossenem Hoch- / Fachhochschulstudium (akademischer Grad, Dipl.-Ing., Master, Bachelor) im Bereich der Bau- & Umweltwissenschaften sowie mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Schadstofferkundung bzw. -sanierung (nach erstmaligen Nachweis Sachkunde TRGS 519 7 DGUV-Regel 101-004)
    • - Sachkunde gem. DGUV 101-004 (ehem. BGR 128
    • Arbeiten in kontaminierten Bereichen)
    • - Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 3 (Asbestschein)
    • oder
    • - Meister / Techniker im Bauhaupt- & Nebengewerbe sowie mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Schadstofferkundung bzw. -sanierung (nach erstmaligen Nachweis Sachkunde TRGS 519 7 DGUV-Regel 101-004)
    • - Sachkunde gem. DGUV 101-004 (ehem. BGR 128
    • Arbeiten in kontaminierten Bereichen)
    • - Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 3 (Asbestschein)
    • Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
  • Mit dem Angebot einzureichen

    • Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
    • Mindeststandard:
    • Bieter sind nur dann geeignet, wenn die von ihnen benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
  • Mit dem Angebot einzureichen

    • Eigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3,0 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3,0 Mio € besteht.
    • Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt.
    • Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen.
    • oder
    • Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft derzeit zwar nicht über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit vor genannten Mindestdeckungssummen verfügt/-en, der Bieter/(alle) Mitglieder der Bietergemeinschaft sich aber verpflichtet/-n, im Fall des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder eine bestehende Versicherung für die Dauer des Auftrags entsprechend zu erhöhen.
    • Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen.
    • Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
    • Versicherungsnachweis bzw. Bestätigung des Versicherers über den Abschluss der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall.
  • Mit dem Angebot einzureichen

    Klarstellend wird auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
    • - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
    • - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
    • - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
    • - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung24 KB16 Seiten
Eignungskriterien156 KB32 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB12 Seiten
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