Frist abgelaufen

Brainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über die Lieferung von Wärmepumpen

Auftraggeber
Veröffentlicht
21.01.2025
Angebotsfrist
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und in-novatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte so-wie Energiedienstleistungen zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme und Kühlung versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zent-ralen Energiezentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von reversiblen Luft-Wasser-Wärmepumpen für die zentrale Wärmeversorgung.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
21.01.25
Teilnahmefrist
18.02.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Jülich, Deutschland
E-Mail
fabian.etteldorf@eon.com
Freischalten
Telefon
+49 231 438-2663
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mindestumsatz (2022 bis 2024)

    • Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftra-ges, d. h. im Bereich des Anlagenbaus, in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 2,0 Mio./Jahr betragen haben (Mindestkriterium). Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
    • Auf die Möglichkeit zur Eignungsleihe wird hingewiesen.
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Erklärung zu Maßnahme zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.

  • Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.

  • Unternehmensbezogene Referenzen als Auswahlkriterium

    • Unter den Bewerbern, die die vorgenannten Mindestkriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl anhand der benannten unternehmensbezogenen Referenzen.
    • Hierfür haben die Bewerber Referenzen des Unternehmens über Leistungen für Projekte, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar (d.h. über die Lieferung von Großwärmepumpen) sind, anzugeben. Die Leistungen müssen jeweils in einem Zeitraum seit 2018 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein. Ältere Referenzen werden nicht gewertet.
    • Jeder Bewerber muss mindestens drei Referenzen angeben, die die vorgenannten Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum), erfüllen (Mindestkriterium).
    • Zur Bewerberauswahl werden maximal fünf Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den vorgenannten Mindestanforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien bewertet:
    • - Für jede Referenz, die die Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum) erfüllt, erhält der Bieter einen Teilpunkt.
    • - Für jede Referenz über ein Projekt, das unter Verwendung natürlicher Kältemittel in den Wärmepumpen erfolgt ist, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium)
    • - Für jede Referenz über ein Projekt, in welchem eine Kaskadierung mehrerer reversibler Luft-Wasser-Wärmepumpen im Gesamtleistungsbereich von 800 bis 5.000 kW erfolgt ist, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium)
    • Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen die Mindestkriterien und bei-de Zusatzkriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht.
    • Je mehr Teilpunkte ein Bewerber erreicht, desto geeigneter ist er.

Zuschlagskriterien

  • Technisches Angebot Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen

    • a) Angebotene Lieferzeit
    • Die angebotene Fertigstellungsfrist für die jeweiligen Einzelaufträge wird wie folgt bewertet:
    • - 5 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 3 Monaten nach Abruf.
    • - 4 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 4 Monaten nach Abruf.
    • - 3 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 5 Monaten nach Abruf.
    • - 2 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 6 Monaten nach Abruf.
    • - 1 Punkt: Fertigstellung länger als 6 Monate nach Abruf.
    • b. Energieeffizienz
    • Die Energieeffizienz der angebotenen Luft-Wasser-Wärmepumpen wird wie folgt bewertet:
    • Die Effizienzbewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der in den Tabellen unter Anhang 03 zur Leistungsbeschreibung angegebenen COP- und EER-Werte. Für jedes Angebot wird zunächst ein Mittelwert aus allen angegebenen COP- und EER-Werten berechnet. Der Bieter mit dem höchsten Mittelwert erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahlen der anderen Angebote werden interpoliert, basierend auf dem Verhältnis ihres Mittelwertes zum höchsten Mittelwert.
    • c. Dauer der Gewährleistungsfrist
    • Die Dauer der angebotenen Gewährleistungsfrist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, wird wie folgt bewertet:
    • • 5 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 10 Jahren
    • • 4 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 8 Jahren
    • • 3 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 6 Jahren
    • • 2 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 4 Jahren
    • • 1 Punkt: Gewährleistungsfrist von weniger als 4 Jahren
    • d. Angebotene Service- und Supportdienste
    • Darzustellen ist, wie sichergestellt wird, dass die Verpflichtungen gemäß den angebotenen Service- und Supportdiensten erfüllt werden. Insbesondere haben die Bieter darzustellen, wie die geforderten Reaktionszeiten eingehalten werden könne.
    • Die Punkte werden wie folgt ermittelt:
    • ­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten.
    • ­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten.
    • ­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten.
    • ­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten.
    • ­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
    • e. Qualitätssicherung
    • Die Qualitätssicherung der angebotenen Wärmepumpen wird anhand der Darstellung und Durchführung werkseitiger Prüfungen und Funktionstests bewertet. Die Bewertung erfolgt wie folgt:
    • - Wärmepumpen, die einem vollständigen Funktionsprüflauf auf einem werkseitigen Prüfstand unterzogen werden und bei denen der Ablauf und die Inhalte der Prüfungen detailliert beschrieben sind, erhalten die höchste Punktzahl (5 Punkte).
    • - Anlagen, bei denen nur teilweise werkseitige Prüfungen durchgeführt werden und der Ablauf der Prüfungen beschrieben ist, erhalten 2 Punkte.
    • - Anlagen ohne nachgewiesene werkseitige Prüfungen oder mit unzureichender Beschreibung der Prüfabläufe und Inhalte erhalten 0 Punkte.
    • f) Kaskadenregelung
    • Bewertet wird, inwieweit das angebotene System eine flexible und modulare Kaskadenregelung der Wärmepumpen ermöglicht, um den Leistungsabruf stufenweise an den aktuellen Bedarf anzupassen. Insbesondere wird berücksichtigt, wie detailliert und nachvollziehbar das Konzept zur schrittweisen Erweiterung bis zur maximal beschriebenen Gesamtleistung dargestellt ist. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, ob zusätzliche Wärmepumpen ohne umfangreiche Anpassungen an der Regelungstechnik oder den hydraulischen Einbindungen integriert werden können. Lösungen, die eine einfache und klare Erweiterungslogik sowie minimierte Ausfallzeiten und Inbetriebnahme Aufwände für zukünftige Anlagenanbindungen gewährleisten, werden höher bewertet. Angebote, die ein durchgängiges, nachvollziehbares Konzept für den sukzessiven Leistungsabruf und das problemlose Einbinden zusätzlicher Einheiten aufzeigen, erhalten eine höhere Punktzahl.
    • Die Punkte werden wie folgt ermittelt:
    • ­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine herausragende Flexibilität und Modularität erwarten.
    • ­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Flexibilität und Modularität erwarten.
    • ­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Flexibilität und Modularität erwarten.
    • ­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Flexibilität und Modularität erwarten.
    • ­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Flexibilität und Modularität erwarten.
    • g) Aufstellplanung
    • Bewertet wird die Qualität, Vollständigkeit und Umsetzbarkeit der vom Bieter vorzulegenden Aufstellplanung für die angebotenen Luft-Wasser-Wärmepumpen. Maßgeblich ist hierbei, inwieweit die geplante Positionierung der Anlagen in Einklang mit den projektspezifischen Anforderungen (z. B. Bauraum, Zugänglichkeit, Sicherheitsabstände) steht und eine störungsfreie Integration in das Gesamtenergiekonzept gewährleistet. Die Planung sollte sowohl alle erforderlichen Schutzzonen, Transport- und Wartungswege berücksichtigen. Angebote, die eine überzeugende, klar nachvollziehbare sowie flexibel an mögliche spätere Anpassungen anpassbare Aufstellplanung vorlegen – ide-alerweise ergänzt um Visualisierungen, Schnittdarstellungen oder Montageskizzen – erzielen eine höhere Punktzahl.
    • Die Punkte werden wie folgt ermittelt:
    • ­- 5 Punkte: Die Planung weist eine herausragende Qualität auf.
    • ­- 4 Punkte: Die Planung weist eine sehr gute Qualität auf.
    • ­-­ 3 Punkte: Die Planung weist eine sehr gute Qualität auf.
    • ­- 2 Punkte: Die Planung weist eine zufriedenstellende Qualität auf.
    • ­- 1 Punkt: Die Planung weist keine ausreichende Qualität auf.
    • Angebote, bei denen eine Aufstellung der Wärmepumpen in der zur Verfügung gestellten Fläche (siehe Plan gemäß Anlage zur Leistungsbeschreibung) nicht möglich ist, werden ausgeschlossen.
    • Preisangebot
    • (1) Investitions- und Anlagekosten "Die Investitions- und Anlagenkosten der Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten als maßgebliches Zuschlagskriterium. Grundlage für die Bewertung sind die in der technischen Leistungsbeschreibung definierten Leistungsanforderungen an die Gesamt-Heiz- und Kühlleistung."
    • Der gewertete Angebotspreis wird auf Grundlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses ermittelt. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
    • Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 50 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 250 Punkte.
    • (2) Wartungskosten "Die im Zeitraum von 5 Jahren gemäß den Herstellervorgaben regelmäßig anfallenden Wartungskosten für die Luft-Wasser-Wärmepumpen werden als wesentliches Zuschlagskriterium bewertet. Als Grundlage für diese Bewertung dienen die in der technischen Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen an die Gesamt-Heiz- und Kühlleistung."
    • Der gewertete Angebotspreis wird auf Grundlage des angebotenen Jahrespreises für die Wartungsleistungen multipliziert mit 5 ermittelt. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
    • Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 25 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 125 Punkte.

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