Veröffentlichung 11.06.26 | Fragenfrist 19.06.26 | Abgabefrist 26.06.26 | Öffnung 26.06.26 | Vertragsbeginn 31.08.26 |
Eignungskriterien
Mindestjahresumsatz Nachweis eines Mindestjahresumsatzes für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) in Höhe von jeweils 2,5 Mio EUR brutto.
Erklärung bzw. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung § 6a EU Nr. 2 a VOB/A, Abschluss im Auftragsfall genügt. Die Deckungssumme je Versicherungsfall muss mindestens 2.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden pro Schadensereignis und mind. 2.000.000 EUR für reine Vermögensschäden betragen. Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins oder durch eine Bestätigung des Versicherers mit Sitz in der EU. Soweit eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine unwiderrufliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalls eine solche Versicherung mit den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird.
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung d.Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot d. Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a I Nr. 4 GewO anzufordern.
Zertifikate und Nachweise zur Qualitätssicherung gem. folgend definiertem Mindeststandard - FW o AGFW-Zertifikat FW 2 st (nach FW 601) und gültige Prüfbescheinigung nach DIN 287 Teil 1 - Gas o DVGW-Zertifikat G 2 pe und st (nach GW 301) - TW/ ADL o mind. DVGW Zertifikat W3 - Kanal, Abwasser o mind. RAL Gütezeichen AK3 o mind. Gütezeichen S, I, R und D - Elektro Ausführende Elektrofachfirmen müssen folgende Qualifikationsnachweise vorlegen: o Nachweis Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3 §2) o Eintragung in ein Installateurverzeichnis der e.dis oder eines anderen VNB o Nachweis für Arbeiten unter Spannung (AuS-Berechtigung) bei einem VNB (e.dis) o namentlicher Nennung des Monteurs zur Montage von Muffen o Nachweis Kabellehrgang Grundkurs bis 30 kV o Nachweis Wiederholungslehrgang Montage von Muffen bis 30 kV Zur Ausführung von Montageleistungen an papier- und kunststoffisolierten Kabeln sind folgende Technologien sicher zu beherrschen und mit namentlichem Nachweis von mindestens 2 Mitarbeitern (aktuelle Schulung) zu belegen: o Schrumpftechnik Mittelspannung / Niederspannung o Gießharztechnik Niederspannung
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ggf. Mitglieder mit Namen und Adressen der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft inkl. bevollmächtigten Vertreter in der Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (FB 106) und 105 HVA-B Vorlage Verpflichtungserklärung. Wird der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft erteilt, ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Eignungslehe Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 104.1 HVA-B Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 107 HVA-B Eigenerklärung Eignung) und Verpflichtungserklärung (Formular 105 HVA-B Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen (sofern einschlägig).
Zuschlagskriterien
Preis: Als Bewertungspreis wird der Nettogesamtpreis zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu zahlenden Umsatzsteuer herangezogen, es sei denn, es besteht eine Befreiung von der Steuerschuld (z.B. nach § 4 UStG oder § 19 UStG). Im Fall des Reverse-Charge-Verfahrens (gemäß § 13 UStG) wird die vom AG zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Ermittlung des Bewertungspreises herangezogen.
Preis: Als Bewertungspreis wird der Nettogesamtpreis zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu zahlenden Umsatzsteuer herangezogen, es sei denn, es besteht eine Befreiung von der Steuerschuld (z.B. nach § 4 UStG oder § 19 UStG). Im Fall des Reverse-Charge-Verfahrens (gemäß § 13 UStG) wird die vom AG zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Ermittlung des Bewertungspreises herangezogen.
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