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Brandschutzbeauftragte RIM Düsseldorf

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.06.2026
Angebotsfrist
07.07.2026
Brandschutzbeauftragte Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für sich festgelegt, die Aufgabe des/r Brandschutzbeauftragten nicht durch eigenes Personal wahrzunehmen. Die Aufgabe wird an einen externen Dienstleister vergeben, welcher über die erforderliche Qualifikation und Berufserfahrung verfügt und die Organisationseinheiten der BA bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Der mit dem Brandschutz beauftragte Auftragnehmer (AN) hat insbesondere das Regionale Infrastrukturmanagement (RIM) - verantwortlich für den baulich-/technischen Brandschutz und den internen Dienstbetrieb des Personalservice (IDB) - verantwortlich für den organisatorischen Brandschutz zu unterstützen und zu beraten. Der AN hat gemäß § 118 SBauVO NRW die gesetzliche Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz zu überwachen und der BA als Eigentümerin und Betreiberin festgestellte Mängel zu melden. Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat mit der DGUV Information 205-003 einen Kriterienkatalog mit Aufgaben des Brandschutzbeauftragten aufgestellt. Die Aufgaben zur Wahrnehmung des baurechtlichen Brandschutzes werden durch die BA selbst bzw. eine Tochtergesellschaft der BA wahrgenommen. Der Auftraggeber (AG) kann den AN im gegenseitigen Einvernehmen in weiteren Liegenschaften der BA innerhalb des regionalen Zuständigkeitsbereiches des Vertrages mit der Aufgabe des Brandschutzbeauftragten beauftragen. Die Jahrespauschale ermittelt sich in diesem Fall aus dem optionalen Preis für die Abrechnung auf Stundenbasis und dem erforderlichen Zeitkontingent für die Betreuung der Liegenschaft. Sollte eine Beauftragung im Einzelfall für alle Liegenschaften der BA im regionalen Zuständigkeitsbereich des Vertrages notwendig sein, erfolgt die Abrechnung in diesem Fall auf Basis des optionalen Preises für die Abrechnung auf Stundenbasis und dem tatsächlichen Zeitaufwand vor Ort. Für eine beauftragte fachtechnische Stellungnahme wird eine Zeitstunde vergütet, soweit nichts anderes vereinbart wird. Die DGUV Information 205-003 umfasst 26 Aufgaben und Zuständigkeiten, die durch den AN wahrgenommen werden können bzw. wozu dieser seitens der Betreiberin eingebunden werden kann. Zur Übersichtlichkeit wurde die Nummerierung beibehalten, auch wenn nicht alle Aufgaben, wie nachfolgend dargestellt, Bestandteil der Beauftragung sind. In der Aufzählung fehlende Punkte werden durch die BA selbst erbracht. Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind: 1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung 2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen 3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe 4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren 5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen 6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen 9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel 10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes 11. Unterstützen bei der Prüfung der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. 13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen 14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen 16. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen - Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2 und der DGUV Information 205-023 einschließlich der Unterweisung als Evakuierungshelfer 17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. 18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege 19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen 26. Dokumentieren Ihrer Tätigkeiten im Brandschutz Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
09.06.26
Abgabefrist
07.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Freischalten
Telefon
0228 99 610 1234
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • - Abschluss einer angemessenen, ausreichenden Berufshaftpflicht; nachgewiesen durch Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) Mindeststandard

    • Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in angemessener und ausreichender Höhe bzw. Zusicherung, dass im Falle des Zuschlags eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener und ausreichender Höhe abgeschlossen wird.
    • - Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung
    • Der Brandschutzbeauftragte muss zudem die Ausbildung als Brandschutzbeauftragter im Sinne von Punkt 5 der DGUV 205-003 nachweisen sowie über laufende praktische Erfahrung in der Wahrnehmung dieser Aufgaben verfügen. Hierzu wird eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren als Brandschutzbeauftragte/r oder Brandschutzsachverständige/r erwartet. Erfahrungen im Brandschutz von Behörden und öffentlichen Gebäuden sind wünschenswert.
    • nachgewiesen durch Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung)
    • -Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung
    • nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer Erklärung zur technischen und beruflichen
    • Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und Erklärung und Nachweis zur Eignung mittels Referenz (Vordruck D.9)
    • Leistungsgegenstand der Referenz: Schulung von Brandschutzbeauftragten mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung
    • Leistungsgegenstand der Referenz: mind. 2 aufeinanderfolgende Vertragsjahre innerhalb der letzten 3 Jahre (bis einschließlich zum Veröffentlichungsdatum dieses Vergabeverfahrens auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes).
    • Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
    • - Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
    • - Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)

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