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Breitenbach am Herzberg: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Breitenbach am Herzberg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss- Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.06.2026
Angebotsfrist
Die Gemeinde Breitenbach am Herzberg (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im betreffenden Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten wer-den aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1 Mio. EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents heruntergeladen werden können.

Zeitplan

Veröffentlichung
26.06.26
Teilnahmefrist
31.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Breitenbach am Herzberg, Deutschland
Vertragslaufzeit
84 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
joerg.schaefer@breitenbach-am-herzberg.de
Telefon
+49 6675918731
Website
https://www.breitenbach-am-herzberg.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https

    • //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents zum Download zur Verfügung.
    • =============================================================
    • HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. D. V. 4. a) mit "Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft" überschrieben.
    • =============================================================
    • - Vollständig ausgefülltes Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
    • Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
    • - Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
    • - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
  • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https

    • //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents zum Download zur Verfügung.
    • =============================================================
    • HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. D. V. 4. b) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben.
    • =============================================================
    • - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.
    • - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Der Konzessionsgeber behält sich vor, Einsicht in das Handelsregister zu nehmen.
    • - Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
    • - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
    • - Verpflichtungserklärung HVTG gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
    • - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
  • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https

    • //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents zum Download zur Verfügung.
    • =============================================================
    • HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. D. V. 4. c) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben.
    • =============================================================
    • - Vorlage von Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2025 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzureichen.
    • Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 bzw. 2022, 2023 und 2024 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
  • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https

    • //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents zum Download zur Verfügung.
    • =============================================================
    • HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. D. V. 4. c) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben.
    • =============================================================
    • - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Bestätigung, dass eine solche im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
  • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https

    • //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents zum Download zur Verfügung.
    • =============================================================
    • HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. D. V. 4. d) mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben.
    • =============================================================
    • - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/ oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Es sind mindestens 2 geeignete Referenzen anzugeben.
    • - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
  • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https

    • //www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents zum Download zur Verfügung.
    • =============================================================
    • HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. D. V. 4. d) mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben.
    • =============================================================
    • - Nur vom Bewerber oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen: Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

Zuschlagskriterien

  • 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

    • Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,0 Punkte weniger in der Bewertung.
    • Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
  • 2. Konzept zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung

    • Mit dem Angebot ist ein Konzept zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung vorzulegen, dass insbesondere die unter Ziff. C. IV. 2. d) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Das Konzept sollte klar strukturiert, prägnant und nachvollziehbar formuliert sein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.
    • Die qualitative Bewertung erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Bewertungsskala. Diese beschreibt den Grad der Erfüllung des Zuschlagskriteriums in Notenstufen, denen Punkte zugeordnet werden.
    • Notenwert "sehr gut" - 15 Punkte:
    • • Das Konzept ist vollständig, nachvollziehbar und optimal auf Mittelabflüsse des Gesamtprojektes abgestimmt.
    • • Zeitplanung, Abrechnung und Risikoanalyse sind detailliert, praxisnah und logisch miteinander verknüpft.
    • • Es werden überzeugende Strategien zur Risikominderung dargestellt.
    • Notenwert "gut" - 12 Punkte:
    • • Das Konzept deckt die drei Themenbereiche umfassend ab und stimmt weitgehend mit den Mittelabflussvorgaben überein.
    • • Die Ansätze sind plausibel, jedoch mit kleinen Schwächen oder Optimierungsmöglichkeiten.
    • Notenwert "befriedigend" - 9 Punkte:
    • • Das Konzept behandelt die Themen grundsätzlich, jedoch mit geringerer Detailtiefe oder Lücken in der Abstimmung mit den Mittelabflussvorgaben.
    • • Es fehlen konkrete Ansätze zur Verknüpfung von Rechnungsstellung und Baufortschritt.
    • Notenwert "ausreichend" - 6 Punkte:
    • • Das Konzept zeigt grundlegende Ansätze, ist aber inhaltlich lückenhaft und nur teilweise auf die Mittelabflüsse abgestimmt.
    • • Risikoanalyse oder Abrechnungskonzepte sind unzureichend beschrieben.
    • Notenwert "mangelhaft" - 3 Punkte:
    • • Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und berücksichtigt die Mittelabflüsse kaum.
    • • Wesentliche Anforderungen werden nicht erfüllt.
    • Notenwert "ungenügend" - 0 Punkte:
    • • Kein schlüssiges Konzept eingereicht oder die eingereichten Inhalte sind nicht auf die Ausschreibungsanforderungen abgestimmt.
    • • Mittelabflüsse werden komplett ignoriert.
  • 3. Realisierungszeitraum

    • Das Angebot, das einen spätesten Mittelabruftermin vorsieht, der dem spätesten Abruftermin nach dem vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank möglichst nahekommt, wird positiv bewertet. Hinsichtlich des spätesten Abruftermins wird auf den Abschnitt „Mittelbereitstellung“ des Bescheides verwiesen. Danach fällt der späteste Abruftermin auf den 15.11. des dort genannten letzten Haushaltsjahres. Im Rahmen der Realisierungsplanung ist zu berücksichtigen, dass der Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme des Netzes mit zeitlichem Vorlauf in der Weise zu planen ist, dass der vollständige Mittelabruf innerhalb des angegebenen spätesten Mittelabruftermins noch möglich ist. In der Realisierungsplanung ist von einem Projektbeginn (Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages) am 01.03.2027 auszugehen. Ein früherer Projektstart bleibt ausdrücklich vorbehalten.
    • Das Angebot, dessen kalkulierter spätester Mittelabruftermin basierend auf der im Excel-Formblatt „Wertungskriterien“ (Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung) gemachten Angabe zum Realisierungszeitraum dem spätesten Abruftermin nach vorläufigem Zuwendungsbescheid der WIBank am nächsten kommt, erhält die volle Punktzahl (15).
    • Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zeitpunkt des spätesten Mittelabrufs in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein betragsmäßiger Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
  • 4. Anzahl an Wholesale-/ Kooperationspartnern

    • Mit dem Angebot ist anzugeben, ob und wie viele andere Anbieter, welche die unter Ziff. C. IV. 2. f) der Leistungsbeschreibung geforderten Endkundenprodukte zu erschwinglichen Preisen anbieten und mit welchen also entsprechende Wholesale-/ Kooperationsverträge bestehen, seitens der Endkunden ausgewählt werden können. Die Wholesale-/ Kooperationsverträge bzw. das Angebot der Endkundenprodukte durch den/ die Wholebuyer muss mindestens in den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zur Verfügung stehen. Die Wholebuyer sind in dem Angebot zu benennen. Außerdem sind diesbezügliche Angaben auch im Excel-Formblatt „Wertungskriterien“ (Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung) zu machen.
    • - Es wird zugesichert, dass mehr als zwei andere Wholebuyer ausgewählt werden können, welche die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Ziff. C. IV. 2. f) der Leistungsbeschreibung) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten (5 Punkte).
    • - Es wird zugesichert, dass ein anderer Wholebuyer ausgewählt werden kann, welcher die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Ziff. C. IV. 2. f) der Leistungsbeschreibung) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten kann (2,5 Punkte).
    • - Es kann nicht zugesichert werden, dass ein anderer Wholebuyer ausgewählt werden kann, welcher die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Ziff. C. IV. 2. f) der Leistungsbeschreibung) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten kann (0 Punkte).

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Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage156 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB12 Seiten
Vertragsentwurf37 KB24 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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