a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name und Anschrift:
Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Otto-von-Guericke-Straße 25
39104 Magdeburg
Telefon:
Fax:
E-Mail:
vergabestelle@mvbnet.de
Internet:
b)
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
2026-112-03-04-0809.
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
39104 Magdeburg
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung:
Breiter Weg Nord - 2.BA, Los 11 - Bauleistung Gleiskopf Süd Universitätsplatz
Umfang der Leistung:
Erneuerung des südlichen Gleiskopfes der Weichenanlage Universitätsplatz (Abzweig Breiter Weg / Listemannstraße).
Aus der geplanten Erneuerung der Gleisanlage ergibt sich der notwendige Umbau der Weichensteuerung. In diesem Zuge sollen vorhandene Gleisschaltmittel erneuert werden; in Teilbereichen wird auch die Technologie angepasst sowie Optimierungen an Anlagenbestandteilen vorgenommen, um Verbesserungen bei Wartung und Betrieb zu erreichen.
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
Vergabe nach Losen:
Nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:
01.07.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
31.12.2026
weitere Fristen:
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e4eec23e2-2ce9dd14b552dfe0
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am:
22.06.2026
um:
11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
31.08.2026
p)
Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin
Der Eröffnungstermin entfällt, es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Ort:
Magdeburg
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
t) geforderte Sicherheiten
Mängelanspruchsbürgschaft: 3 v. H.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 v. H.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist 14-Tage nach Zuschlag, im Original gemäß Muster VHB421, an den Auftraggeber zu übergeben!
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Abschlagszahlungen der für die nachgewiesenen Leistungen
zustehenden Vergütung.
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
Gesamtschuldnerisch haftend
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
siehe Vergabeunterlagen
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
y) Sonstige Angaben
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt
unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die
Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden
Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters
gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf
unverzüglich hin.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Gleise (Straßenbahn/ Eisenbahn),Ausrüstung (Bahnstrecken)