Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2024 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Diese sind durch die Auftragnehmerin lediglich zusammen mit der Briefpost bei den Postausgangsstellen abzuholen und bei einer beliebigen Postdienststelle im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuliefern.
Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen.
Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass die Zustellung von Briefen für die in der Anlage 1 genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten auf einem sehr hohen Quali-tätsniveau ausgeführt und gleichzeitig, dass das Ziel der Wirtschaftlichkeit angemessen berücksichtigt wird.
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