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BÜ + BOL für A57 Erhaltungsentwurf 1.BA

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.07.2026
Angebotsfrist
02.09.2026
BÜ + BOL für A57 Erhaltungsentwurf 1.BA

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26
Abgabefrist
02.09.26
Öffnung
02.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Krefeld, Deutschland
Vertragslaufzeit
21 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
FU-RHL-NL-KR-Vergabeservice@autobahn.de
Telefon
+49 215136807701
Website
https://www.autobahn.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot einzureichen

    Klarstellend wird auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.

  • $%boolean_is_end$Mit dem Angebot einzureichen

    • Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt.
    • Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
    • Nachweis der Berufsqualifikation
  • Mit dem Angebot einzureichen

    • Sonstige geforderte Nachweise gem. Eigenerklärung Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV):
    • Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
    • Microsoft-Office oder mit Microsoft-Office kompatible Systeme, iTWO kompatible AVA-Software inkl. STLK und GAEB-Zertifikat, digitales Bautagebuch, Dashboard für Änderungs- und Nachtragsmanagement sowie Abnahme und Mängelmanagement
    • - Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
    • - Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
    • Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
  • Mit dem Angebot einzureichen

    • Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
    • Mindeststandard:
    • Der Bieter muss Fachkräfte mit mindestens folgender Befähigung nachweisen:
    • Bauoberleitung - BOL:
    • - Mindestens zwei Personen für die Bauoberleitung :
    • Eine Bauoberleitung Erd- und Straßenbau (grundhafte Sanierung und Bauwerks-instandsetzung) (zzgl. mind. eine Vertretungskraft Bauoberleitung Erd- und Straßenbau und Bauwerksinstandsetzung) mit mindestens zehn Jahren Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrages (die Vertretung mit mind. fünf Jahren Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrages) jeweils mit der Qualifikation Bauingenieur(in) mit Abschluss Dipl.-Ing./M. Sc. angestellt oder für die Vertragsausführung gebunden (gilt auch für die Vertretung).
    • - Die als Bauoberleitung eingesetzte Person muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens einmal die Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau (grundhafte Erneuerung) zzgl. der Erneuerung der Entwässerungsanlagen und FRS sowie Ingenieurbauwerke (konstruktiver Ingenieurbau, hier Brückeninstandsetzung) bei einem Bundesfernstraßenprojekt oder gleichwertig hauptverantwortlich durchgeführt haben.
    • - Die als Vertretung für die Bauoberleitung eingesetzte Person muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens einmal die Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau (grundhafte Erneuerung) zzgl. der Erneuerung der Entwässerungsanlagen und FRS sowie Ingenieurbauwerke (konstruktiver Ingenieurbau, hier Brückeninstandsetzung) bei einem Bundesfernstraßenprojekt oder gleichwertig hauptverantwortlich durchgeführt haben.
    • Örtliche Bauüberwachung - öBÜ:
    • - Mindestens zwei weitere Personen für die örtliche Bauüberwachung:
    • Eine Person für den Einsatz als örtliche Bauüberwachung Straßenbau und Bauwerks-instandsetzung (zzgl. mind. eine Vertretungskraft örtliche Bauüberwachung Straßenbau und Bauwerksinstandsetzung) mit mind. fünf Jahren (die Vertretung mit mind. drei Jahren) Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrages sowie mit der Qualifikation Bauingenieur(in) mit Abschluss Dipl.-Ing./M. Sc. (oder für die Vertretung vergleichbar) angestellt oder für die Vertragsausführung gebunden (gilt auch für die Vertretung).
    • - Die als örtliche Bauüberwachung eingesetzte Person muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens einmal die örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau (grundhafte Erneuerung) zzgl. der Erneuerung der Entwässerungsanlagen und FRS sowie Ingenieurbauwerke (konstruktiver Ingenieurbau, hier Brückeninstandsetzung) bei einem Bundesfernstraßenprojekt oder gleichwertig hauptverantwortlich durchgeführt haben.
    • - Die als Vertretung für die örtliche Bauüberwachung eingesetzte Person muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens einmal die örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau (grundhafte Erneuerung) zzgl. der Erneuerung der Entwässerungsanlagen und FRS sowie Ingenieurbauwerke (konstruktiver Ingenieurbau, hier Brückeninstandsetzung) bei einem Bundesfernstraßenprojekt oder gleichwertig hauptverantwortlich durchgeführt haben.
    • Bauwerksinstandsetzung bedeutet im o.g. Zusammenhang:
    • Zu den Leistungen der Bauwerksinstandsetzung an Brücken zählen insbesondere die Erneuerung der Brückenkappen, die Erneuerung der Abdichtungen und Schutzschichten sowie die Durchführung erforderlicher Betoninstandsetzungsarbeiten. Nicht Bestandteil der Bauwerksinstandsetzung ist hingegen die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht auf dem Bauwerk
    • diese ist gesondert zu betrachten und fällt nicht unter den hier definierten Leistungsumfang.
    • Anforderungen an alle örtlichen Bauüberwachungen:
    • • Die als örtliche Bauüberwachung eingesetzten Personen müssen einen Nachweis der Qualifikation für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" nachweisen.
    • Zusätzliche Anforderungen/Bedingungen BOL und öBÜ:
    • • Für die örtliche Bauüberwachung öBU und die Bauoberleitung BOL sind zwingend verschiedene Mitarbeitende/Personen einzusetzen. Die Arbeiten dürfen nicht in Personalunion erfolgen. Eine gegenseitige Vertretung von örtlicher Bauüberwachung und Bauoberleitung ist ausgeschlossen bzw. auszuschließen.
    • Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
  • Mit dem Angebot einzureichen

    • Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
    • Mindeststandard:
    • Bieter sind nur dann geeignet, wenn die von ihnen benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
  • Mit dem Angebot einzureichen

    • Eigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5 Mio. € besteht.
    • Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt.
    • Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen.
    • oder
    • Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft derzeit zwar nicht über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit vor genannten Mindestdeckungssummen verfügt/-en, der Bieter/(alle) Mitglieder der Bietergemeinschaft sich aber verpflichtet/-n, im Fall des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder eine bestehende Versicherung für die Dauer des Auftrags entsprechend zu erhöhen.
    • Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen.
    • Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
    • Versicherungsnachweis bzw. Bestätigung des Versicherers über den Abschluss der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall.

Zuschlagskriterien

  • Persönliche Referenzen des eingesetzten Personals für die Bauoberleitung/örtliche Bauüberwachung

    • Gewertet werden Referenzen der letzten fünf Jahre für die eingesetzten und benannten Arbeitskräfte bzw. deren Vertretungen (Bauoberleitung bzw. örtlichen Bauüberwachung), d. h. die Wertung erfolgt für die hauptverantwortlich eingesetzte Bauoberleitung, deren Vertretung sowie für die hauptverantwortlich eingesetzte örtliche Bauüberwachung und deren Vertretung.
    • Die Referenzen gehen für jede Person (BOL, Vertretung BOL, öBÜ, Vertretung öBÜ) zu gleichen Teilen in die Bewertung ein.
    • Die Bauarbeiten des jeweiligen Referenzprojektes müssen zwischen Juni 2021 und Einreichung des Angebotes abgeschlossen und mit dem Gegenstand dieser Freiberuflichen Leistung vergleichbar sein.
    • Es werden nur persönlich erbrachte Leistungen der Arbeitskraft gewertet, wobei entsprechende Referenzen im Zuge der Angebotsabgabe übersichtlich dargestellt beigefügt werden müssen.
    • Hauptverantwortlich eingesetzte und benannte Arbeitskräfte müssen auch in den vorgelegten Referenzprojekten eine hauptverantwortliche, vergleichbare Tätigkeit durchgeführt haben.
    • Die "Anlage Eigenerklärung Übersicht der Mindeststandards, Eignungs- und Zuschlagskriterien" ist auszufüllen und im Zuge der Angebotsabgabe einzureichen.
    • Es erfolgt nur die Vergabe von 0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkten (ohne Interpolation), wobei sich die Punktevergabe nach folgenden Anforderungen richtet:
    • - 0 Punkt: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau (grundhafte Erneuerung) zzgl. der Gewerke Erneuerung der Entwässerungsanlagen und FRS sowie Ingenieurbauwerke (konstruktiver Ingenieurbau, hier Brückeninstandsetzung) bei mind. einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen über eine Erneuerungsstrecke von bis zu 3 km mit den Gewerken Entwässerungsanlagenerneuerung und FRS.
    • - 1 Punkt: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau (grundhafte Erneuerung) zzgl. der Gewerke Erneuerung der Entwässerungsanlagen und FRS sowie Ingenieurbauwerke (konstruktiver Ingenieurbau, hier Brückeninstandsetzung) bei mind. einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen über eine Erneuerungsstrecke von mind. 3 km mit den Gewerken Entwässerungsanlagenerneuerung und FRS.
    • - 2 Punkte: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau (grundhafte Erneuerung) zzgl. der Gewerke Erneuerung der Entwässerungsanlagen und FRS sowie Ingenieurbauwerke (konstruktiver Ingenieurbau, hier Brückeninstandsetzung) bei mind. einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen über eine Erneuerungsstrecke von mind. 3 km mit den Gewerken Entwässerungsanlagenerneuerung und FRS, im Zuge dessen eine Bauwerksinstandsetzung durchgeführt wurde.
    • - 3 Punkte: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau (grundhafte Erneuerung) zzgl. der Gewerke Erneuerung der Entwässerungsanlagen und FRS sowie Ingenieurbauwerke (konstruktiver Ingenieurbau, hier Brückeninstandsetzung) bei mind. zwei Bundesfernstraßenprojekten für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen über eine Erneuerungsstrecke von mind. 3 km mit den Gewerken Entwässerungsanlagenerneuerung und FRS, im Zuge derer (mind. eines Projekts) eine Bauwerksinstandsetzung durchgeführt wurde.
    • - 4 Punkte: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau (grundhafte Erneuerung) zzgl. der Gewerke Erneuerung der Entwässerungsanlagen und FRS sowie Ingenieurbauwerke (konstruktiver Ingenieurbau, hier Brückeninstandsetzung) bei mind. zwei Bundesfernstraßenprojekten für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen über eine Erneuerungsstrecke von mind. 3 km mit den Gewerken Entwässerungsanlagenerneuerung und FRS, im Zuge derer mind. zwei Bauwerksinstandsetzungen innerhalb eines Projekts an zwei verschiedenen Brückenbauwerken durchgeführt wurden.
    • - 5 Punkte: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau (grundhafte Erneuerung) zzgl. der Gewerke Erneuerung der Entwässerungsanlagen und FRS sowie Ingenieurbauwerke (konstruktiver Ingenieurbau, hier Brückeninstandsetzung) bei mind. zwei Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen über eine Erneuerungsstrecke von mind. 3 km mit den Gewerken Entwässerungsanlagenerneuerung und FRS, im Zuge derer mind. drei Bauwerksinstandsetzungen innerhalb beider Projekte an drei verschiedenen Brückenbauwerken durchgeführt wurden.
    • Bauwerksinstandsetzung bedeutet im o.g. Zusammenhang:
    • Zu den Leistungen der Bauwerksinstandsetzung an Brücken zählen insbesondere die Erneuerung der Brückenkappen, die Erneuerung der Abdichtungen und Schutzschichten sowie die Durchführung erforderlicher Betoninstandsetzungsarbeiten. Nicht Bestandteil der Bauwerksinstandsetzung ist hingegen die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht auf dem Bauwerk
    • diese ist gesondert zu betrachten und fällt nicht unter den hier definierten Leistungsumfang.
  • Preis

    • Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme
    • (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird
    • der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
    • - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
    • - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
    • - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
    • - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
    • Bei den folgenden Kriterien werden nur volle Punktwerte nach folgender Systematik vergeben:
    • - 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten lässt.
    • - 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt.
    • - 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten lässt.
    • - 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt.
    • - 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt.
    • - 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt.

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