Frist abgelaufen

Callcenter-Dienstleistungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
Angebotsfrist
22.07.2022
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Goerdelerring 5; Ort: Leipzig; NUTS-Code: DED51; Postleitzahl: 04109; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: vergabestelle@leipzig.ihk.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.leipzig.ihk.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5) Haupttätigkeiten: Andere Tätigkeit: Wahrnehmung des Gesamtinteresses der zugehörigen Gewerbetreibenden des IHK-Bezirks Leipzig, Beratung und Allgemeine Verwaltungstätigkeit in diesem Rahmen Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Callcenter-Dienstleistungen; Referenznummer der Bekanntmachung: IHKL-V-001-2022 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 79512000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Unterstützungsleistungen in der Inbound-Telefonie zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit und damit der Erhöhung der Kundenzufriedenheit sowie Unterstützungsleistungen bei Outboundaktionen Bereitschaftszeit: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr - 19:00 Uhr II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DED51; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Arbeitsort für die MA des Callcenters sind die Räumlichkeiten des AN. Unter der Voraussetzung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, ist es zulässig, dass Mitarbeiter des AN an mehreren Standorten oder aus dem Home-Office arbeiten.; Postleitzahl: 04109; Ort: Leipzig; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Eingehende externe Anrufe, die von der IHK zu Leipzig nicht entgegengenommen werden können, werden an das externe CallCenter weitergeleitet. Hier erfolgt eine Anrufannahme mit bzw. ohne Aufnahme der Kontaktdaten des Anrufenden inkl. des Anliegens oder einer Weiterleitung des Anrufes an die IHK zu Leipzig. Die Daten werden elektronisch erfasst und stündlich, nach standardisierter Vorgabe, an eine zentrale E-Mail-Adresse der IHK zu Leipzig übergeben. Standardisierte Erstauskünfte können durch den Callcentermitarbeiter gegeben werden. Hierfür stellt die IHK zu Leipzig Informationen in elektronischer Form zur Verfügung. Geschätztes Anrufaufkommen pro Jahr: Inbound ca. 14.500 Calls / Outbound ca. 4.500 Nettokontakt (Terminierung Erstbesuche), ca. 2 Outboundprojekte mit je ca. 1.000 Datensätzen II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: mit Verlängerungsoption um zweimal je ein weiteres Jahr, längstens bis 31.10.2026 II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nicht angegeben; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2022/S 117-330667 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems: nicht angegeben IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation: nicht angegeben Abschnitt V Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: nicht angegeben Los-Nr.: entfällt Bezeichnung des Auftrags: Callcenter-Dienstleistungen V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben; Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen c/o Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de; Telefon: nicht angegeben; Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: nicht angegeben VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei der IHK zu Leipzig handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die weder überwiegend staatlich finanziert noch kontrolliert wird. Sie ist daher kein Auftraggeber im Sinne des GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGHs im Urteil vom 12.09.2013 (C-526/11) und der nachfolgenden Entscheidung der Vergabekammer Sachsen (Beschl. V. 12.11.2015 - 1/SVK/033-15). Die IHK führt gleichwohl zur Förderung von Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig ein Vergabeverfahren für den hier in Rede stehenden Auftrag in Anlehnung an das GWB-Vergaberecht durch. Die Vorschriften des GWB und der VgV sowie des SächsVergabeG finden keine unmittelbare Anwendung. Sollte ein Bieter Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Selbsteinschätzung der IHK zu Leipzig haben, ist die zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren in Punkt VI.4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen folgende Voraussetzungen zu beachten sind: Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16.01.2023 Call-Center
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Abgabefrist
22.07.22

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Offenes Verfahren

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