Frist abgelaufen

Campus-Management-System AZV

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.05.2025
Angebotsfrist
Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) plant ein Campus-Management-System (CaMS) einzuführen. Mit dieser Maßnahme sollen die verschiedenen Organisationseinheiten der FHVD optimal unterstützt werden, um langfristig eine effiziente und ökonomische Durchführung der Aufgaben und Tätigkeiten in den einzelnen Dezernaten und Fachbereichen sicherzustellen.

Zeitplan

Fragenfrist
05.05.25
Veröffentlichung
26.05.25
Teilnahmefrist
26.05.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Altenholz, Deutschland
E-Mail
dataportvergabestelle@dataport.de
Telefon
+49 43132950
Website
https://www.azv-sh.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt

    • Gesamtumsatz [Auswertung der ANLAGE Fragebogen Eignung]
    • Zur Angabe der Umsatzkennzahlen ist die ANLAGE Fragebogen Eignung (Abschnitt „Umsatzkennzahlen“ für die letzten drei Geschäftsjahre mit dem Teilnahmeantrag vollständig aus-gefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Umsatzkennzahlen eine kontinuierliche Umsatzentwicklung beschreiben. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Eine Umsatzentwicklung über den o.g. Zeitraum (letzten drei Geschäftsjahre), die einen Rückgang insgesamt von mehr als 10% ausweist, erachtet der Auftraggeber nicht mehr als kontinuierliche Umsatzentwicklung.
  • Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten sechs Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Antragsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hier-zu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Anzahl der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzen ist in der ANLAGE Fragebogen Eignung als Zahl anzugeben. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und dem Leistungsverzeichnis (Lastenheft) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. • Des Weiteren gelten folgende Kriterien als Mindestanforderung an die Vergleichbarkeit

    • o Die drei eingereichten Referenzprojekte decken zusammen mindestens vier der unten aufgeführten Vergleichbarkeitskriterien ab. Die Erfüllung zusätzlicher Kriterien aus der Liste wird in der Eignungsbewertung berücksichtigt.
    • o Mindestens eines der Kriterien Nr. 1, 3 oder 7 wird durch eines der drei Referenzprojekte erfüllt.
    • Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
    • • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde, das Einführungsprojekt erfolgreich abgeschlossen wurde und der Regelbetrieb seit mindestens 12 Monaten läuft oder für mindestens 12 Monate gelaufen ist und nicht durch den Auftraggeber vorzeitig beendet wurde.
    • Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
    • Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktwert bis 75.
    • Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen, wobei Leistungsbestandteile eines Referenzprojekts in der Gesamtbetrachtung nicht mehreren anderen Referenzprojekten als inhaltliche Ergänzung dienen können.
    • Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktwert bis 75. Dabei werden die Referenzen anhand der im Folgenden aufgelisteten sogenannten „Vergleichbarkeitskriterien“ bewertet. Eventuell zusätzlich eingereichte Referenzen werden in der Bewertung nach den unten aufgeführten Kriterien nur berücksichtigt, wenn sie auch die genannten Einzelanforderungen an die Referenzen erfüllen.
    • Vergleichbarkeitskriterien:
    • 1. Einbezug eines Studiengangs, der mehrwöchige Praxisphasen beinhaltet (5 Punkte pro Projekt, insg. max. 15 Punkte)
    • 2. Es wurden verschiedene Funktionsbereiche der Software eingeführt (mindestens Studierenden-, Studiengangs-, Veranstaltungs-/Raum- und Prüfungsmanagement) (4 Punkte pro Projekt, max.12 Punkte)
    • 3. Einbezug von Studiengängen mit unterschiedlich strukturierten Studienabschnitten (unterschiedliche Startzeitpunkte, Dauer) (5 Punkte pro Projekt, insg. max. 15 Punkte)
    • 4. Das Referenzprojekt umfasst mehrere Standorte derselben Hochschule (2 Punkte pro Projekt, insg. max. 6 Punkte)
    • 5. Das Referenzprojekt umfasst mehr als zwei Studiengänge (2 Punkte pro Projekt, insg. max. 6 Punkte)
    • 6. Das Referenzprojekt wurde an einer Hochschule mit mindestens 1.000 Studieren-den durchgeführt (2 Punkte pro Projekt, insg. max. 6 Punkte)
    • 7. Im Zuge des Einführungsprojekts wurde eine Neuaufnahme oder Anpassung von Geschäftsprozessen durchgeführt (5 Punkte pro Projekt, insg. max. 15 Punkte)
    • Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
    • Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist je-doch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen.
    • Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzbeschrei-bung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristge-recht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
    • Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprech-partner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Be-nennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e An-sprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getä-tigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer-den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
    • Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
  • Im eVergabe Kriterium 2.2.2.4.2.1 sind Angaben zu IT-Sicherheitsmaßnahmen beim Bieter zu machen. Die Angaben zu den IT-Sicherheitsmaßnahmen werden daraufhin überprüft, wel-che IT-Sicherheitszertifizierungen beim Bewerber vorhanden sind. Die Bewertung erfolgt folgendermaßen

    • 5 Punkte für eine Zertifizierung gem. BSI IT-Grundschutz oder eine gleichwertige andere Zerti-fizierung
    • 3 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung
    • 1 Punkt für eine Zertifizierung gem. ISIS 12 oder VDS 10000 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung
    • 0 Punkte, wenn keine geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden.
    • Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anla-ge / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird.

Zuschlagskriterien

  • Preis

  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf56 KB32 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
Präsentation156 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB24 Seiten
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