Veröffentlichung 10.07.26 | Fragenfrist 04.08.26 | Abgabefrist 10.08.26 | Öffnung 10.08.26 |
Eignungskriterien
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.2 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. Als Bestätigung der Eigenerklärungen kann das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Bescheinigungen und Nachweise vor der Auftragsvergabe anfordern. Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Angaben und Eigenerklärungen sind in der aufgeführten Reihenfolge (bitte Nummerierung angeben) vorzulegen: 1.) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt. 2.) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (§ 44 VgV).
1.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie außerdem über den Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar sind, über die gesamte Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre, jedoch mindestens seit Geschäftsaufnahme (§ 45VgV). 2.) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflicht-, Schadensversicherung mit Angabe der Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Der Bieter muss seine Erfahrung durch die Vorlage von Referenzen nachweisen. Es sind mindestens vier abgeschlossene Referenzprojekte vorzulegen, die ein mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbares Anforderungsprofil aufweisen. Darüber hinaus müssen mindestens zwei der Kunden der vorgelegten Referenzprojekte öffentliche Auftraggeber sein. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein abgeschlossenes Referenzprojekt ein vergleichbares Anforderungsprofil aufweist, wenn die Abrechnungssumme des Referenzprojekts mindestens 1.000.000,- EUR exklusive Mehrwertsteuer beträgt. Für jede Referenz sind Auftraggeber, Ansprechpartner, Projektzeitraum, Projektumfang sowie die Abrechnungssumme anzugeben. Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als fünf (5) Jahre sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu kontaktieren.
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