Frist abgelaufen

CCCXXXIII-6-2025-BM-An der Wiese-Gerüstbau

Auftraggeber
Veröffentlicht
05.06.2026
Angebotsfrist
06.07.2026
Sehr geehrte Damen und Herren, wir weisen sie darauf hin, dass wir gegenwärtig Gerüstbauarbeiten europaweit öffentlich ausschreiben. Die Information wurde bei http://ted.europa.eu/ veröffentlicht. Leistungen, die unter anderem anzubieten sind: • Ca. 7600 qm Fassadengerüst aufgeteilt auf 8 Häuser aufbauen und vorhalten. Etc. Beginn der Arbeiten: 17.08.2026 Ende der Arbeiten: 16.08.2027 Einzureichen sind LV mit Preisen, Formblätter Weitere Informationen unter folgendem Link: https://www.subreport.de/E29497463

Zeitplan

Veröffentlichung
05.06.26
Fragenfrist
30.06.26
Abgabefrist
06.07.26
Öffnung
06.07.26
Vertragsbeginn
17.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mainz, Deutschland
E-Mail
vergabe@wohnbau-mainz.de
Telefon
+4961318070
Website
https://www.wohnbau-mainz.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
    • Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)-i) EG VOB/A 2012 sind mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Bieter, die nicht präqualifiziert sind, können die geforderten Erklärungen zunächst durch Abgabe der Eigenerklärungen erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, von denjenigen Bietern, die nicht präqualifiziert sind und in die engere Wahl kommen, die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen. Die Vorlage der Bescheinigungen hat in diesem Fall innerhalb von 6 Tagen nach der Aufforderung zur Vorlage der Bescheinigungen zu erfolgen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 EG VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
    • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
    • Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)-i) EG VOB/A 2012 sind mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Bieter, die nicht präqualifiziert sind, können die geforderten Erklärungen zunächst durch Abgabe der Eigenerklärungen erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, von denjenigen Bietern, die nicht präqualifiziert sind und in die engere Wahl kommen, die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen. Die Vorlage der Bescheinigungen hat in diesem Fall innerhalb von 6 Tagen nach der Aufforderung zur Vorlage der Bescheinigungen zu erfolgen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 EG VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
    • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung.
    • Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
    • Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)-i) EG VOB/A 2012 sind mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Bieter, die nicht präqualifiziert sind, können die geforderten Erklärungen zunächst durch Abgabe der Eigenerklärungen erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, von denjenigen Bietern, die nicht präqualifiziert sind und in die engere Wahl kommen, die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen. Die Vorlage der Bescheinigungen hat in diesem Fall innerhalb von 6 Tagen nach der Aufforderung zur Vorlage der Bescheinigungen zu erfolgen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 EG VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
    • Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
    • Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)-i) EG VOB/A 2012 sind mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Bieter, die nicht präqualifiziert sind, können die geforderten Erklärungen zunächst durch Abgabe der Eigenerklärungen erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, von denjenigen Bietern, die nicht präqualifiziert sind und in die engere Wahl kommen, die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen. Die Vorlage der Bescheinigungen hat in diesem Fall innerhalb von 6 Tagen nach der Aufforderung zur Vorlage der Bescheinigungen zu erfolgen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 EG VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
    • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
    • Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)-i) EG VOB/A 2012 sind mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Bieter, die nicht präqualifiziert sind, können die geforderten Erklärungen zunächst durch Abgabe der Eigenerklärungen erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, von denjenigen Bietern, die nicht präqualifiziert sind und in die engere Wahl kommen, die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen. Die Vorlage der Bescheinigungen hat in diesem Fall innerhalb von 6 Tagen nach der Aufforderung zur Vorlage der Bescheinigungen zu erfolgen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 EG VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
    • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung.
    • Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
    • Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)-i) EG VOB/A 2012 sind mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Bieter, die nicht präqualifiziert sind, können die geforderten Erklärungen zunächst durch Abgabe der Eigenerklärungen erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, von denjenigen Bietern, die nicht präqualifiziert sind und in die engere Wahl kommen, die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen. Die Vorlage der Bescheinigungen hat in diesem Fall innerhalb von 6 Tagen nach der Aufforderung zur Vorlage der Bescheinigungen zu erfolgen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 EG VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.

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Eigenerklärung78 KB8 Seiten
Eignungskriterien37 KB16 Seiten
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