Veröffentlichung 01.06.26 | Abgabefrist 02.06.26 | Öffnung 02.06.26 |
Eignungskriterien
Die Bieter haben einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von 1.200.000,- EUR nachzuweisen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Die Bieter haben die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes nachzuweisen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die Bieter haben eine aktuelle Haftpflichtversicherung mit mindestens 5 Millionen EUR Deckungssumme pauschal für Personenschäden und 5 Millionen EUR Deckungssumme pauschal für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) ohne Einschränkung nachzuweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen (z.B. aktuelle Versicherungsbestätigung des Versicherers oder unwiderrufliche Deckungszusage). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Bieter haben die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, durch mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen. Das 1. Referenzprojekt (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Elektrotechnischer Anlagen im Bestand) muss ein Auftragsvolumen von mind. 500.000,- EUR netto haben. Das 2. Referenzprojekt (Lieferung, Montage Elektrotechnischer Anlagen im Bestand im Umgang mit der TRGS 521) muss ein Auftragsvolumen von mind. 300.000,- EUR netto haben. Das 3. Referenzprojekt (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Elektrotechnischer Anlagen inklusive einer Zugangskontrollanlage im Bestand) muss ein Auftragsvolumen von mind. 300.000,- EUR netto haben. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllten Formblätter 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ und dem ausgefüllten und vom Auftraggeber unterschrieben Formblatt 444 "Referenzbescheinigung" vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Bieter haben die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre nachzuweisen. Dabei müssen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Die Bieter haben die berufliche Befähigung der einer Führungskraft nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer gültigen Abschrift des VEFK-Nachweises (verantwortliche Elektrofachkraft), Studiennachweisen und gleichwertige Bescheinigungen über die berufliche Befähigung. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die betreffenden Nachweise vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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