Fragenfrist 04.06.25 | Veröffentlichung 10.06.25 | Abgabefrist 18.06.25 | Öffnung 18.06.25 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung, ob das Unternehmen aktuell in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in welchem das Unternehmen ansässig ist, eingetragen ist
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen im Bereich Penetrationtests in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, ausgehend von den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren hervorgeht.
Der Bieter muss nachweisen, dass er über eine anerkannte Sicherheitszertifizierung verfügt, wie beispielsweise die ISO/IEC 27001 für Informationssicherheits-Managementsysteme oder eine vergleichbare Zertifizierung. Die Vorlage eines einschlägigen Zertifikats ist zwingend.
Der Bieter muss nachweisen, dass er vergleichbare Leistungen im Bereich Penetrationtests für öffentliche Auftraggeber in mindestens zwei Referenzprojekten in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Datum der Angebotsabgabe) erbracht hat. Der Bieter hat dies durch die Vorlage von Referenzbeschreibungen nachzuweisen, die jeweils die Bezeichnung des Auftrags, die Beschreibung des Leistungsumfangs, den öffentlichen Auftraggeber inkl. Ansprechperson, den Zeitraum der Leistungserbringung sowie das Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum umfassen.
Der/die vom Bieter jeweils für die Auftragsausführung vorgesehene hauptverantwortliche Penetrationstester/in verfügt über ein entsprechendes Zertifikat z.B. Penetrationstester (zertifiziert durch BSI), ITSec Penetration Tester oder hat ein Studium der IT-Sicherheit oder einen vergleichbaren Studiengang (bspw. Informatik) erfolgreich abgeschlossen. Die Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder eines entsprechenden Hochschulzeugnisses als Nachweis ist zwingend. Bitte fügen Sie diese als Anlage zum Kriterienkatalog bei. Der Nachweis muss sich auf den/die vom Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Auftragsausführung vorgesehene/n hauptverantwortliche/n Penetrationstester/in beziehen.
Zuschlagskriterien
Bewertung nach der einfachen Richtwertmethode: Bewertung des Preises: Die für die preisliche Bewertung und die Ermittlung des Parameters P in der Formel maßgeblichen Preiskomponenten sind Teil D. des Angebotsformulars (Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Wertungsrelevant ist demnach der "Durchschn. Tagessatz über die gesamte Vertragslaufzeit in EUR brutto". Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Die Leistungspunktzahl L in der Formel wird auf Basis der qualitativen Zuschlagskriterien ermittelt. Die Höchstpunktzahl für die qualitativen Zuschlagskriterien und damit die maximale Leistungspunktzahl L beträgt 60 Punkte. Bezüglich der qualitativen Zuschlagskriterien wird auf die Vergabeunterlagen "Leistungsbewertungsmatrix" und innerhalb dessen auf die "B-Kriterien" verwiesen. Demnach werden im Rahmen der B-Kriterien Punkte nach Maßgabe des in der Leistungsbewertungsmatrix enthaltenen Erwartungshorizonts sowie Zielerreichungsgrads vergeben. Die geforderten Angaben bzw. Nachweise ergeben sich ebenfalls aus der Leistungsbewertungsmatrix. Es gilt eine Mindest-Leistungspunktzahl von zwei Punkten gemäß der Leistungsbewertungsmatrix. Das Angebot eines Bieters, das nicht die erforderliche Mindest-Leistungspunktzahl erreicht, wird ausgeschlossen.
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