Veröffentlichung 20.04.26 | Abgabefrist 18.05.26 | Öffnung 18.05.26 |
Eignungskriterien
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben / eingereicht worden sind. Die in der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich
— Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium: Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Qualitätskriterium: Nachweis über die örtliche Verfügbarkeit
Preiskriterium: Angebotspreis.
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