Veröffentlichung 11.06.26 | Abgabefrist 14.07.26 | Öffnung 14.07.26 |
Eignungskriterien
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 800.000,- EUR ohne USt. gefordert. Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 zu verwenden, das unter der Internetseite https
Der Bieter muss zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit über die nachstehend aufgeführten geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen verfügen. a. Der Bieter weist anhand von mindestens zwei erfolgreich umgesetzten Projekten in den letzten 3 Jahren nach, dass er über die erforderlichen Kenntnisse im Bereich der Nebenbuchhaltung verfügt. Die Referenzen müssen mindestens über eine Nebenbuchhaltungsfunktion in Form einer Kontierung und Buchung von Verkaufsdaten aus Verkaufssystemen verfügen. Die Leistung ist daher vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung. b. Der Bieter beschreibt und weist anhand einer Referenz aus den letzten 3 Jahren ein erfolgreich umgesetztes Projekt zur Bereitstellung eines Mehrmandantensystems (mind. 2 aktive Nutzerunternehmen) in Form eines Webportals nach. Maßgeblich ist nachzuweisen, dass das gelieferte System über einen vergleichbaren Leistungsumfang der Nutzerverwaltung verfügt. c. Der Bieter beschreibt und weist anhand mindestens einer erfolgreichen Projektreferenz aus den letzten 3 Jahren nach, dass er über ÖPNV-Expertise in dem ausgeschriebenen Umfeld verfügt. Das gelieferte System muss mindestens über Nebenbuchhaltungsfunktionen verfügen und monatlichen Einnahmemeldungen an einen Verkehrsverbund erstellen. Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin jeweils mindestens
Es sind folgende Nachweise zu erbringen
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass ein in Art. 5 k) VO (EU) 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24.02.2025, geregelter Bezug zu Russland für ihn nicht vorliegt. Einzelheiten sind der Anlage „Eigenerklärung Bezug zu Russland“ zu entnehmen, die unter der Internetseite https
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