Frist abgelaufen

CLXXXIX-50-2020-BM-KBB-Metalltüren Rheinallee 111 in 55118 Mainz

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.01.2025
Angebotsfrist
24.02.2025
Projektbeschreibung: Die Wohnbau Mainz GmbH hat in der Mainzer Neustadt die Gebäude der Kommissbrotbäckerei, Rheinallee 111 erworben. Es entsteht ein Neubau entlang der Rheinallee und umfangreiche Umbauarbeiten in den Bestandsgebäuden. Mit diesem Leistungsverzeichnis wird um ein Angebot für das Gewerk Metalltüren für die Häuser A, B und C gebeten. Leistungen, die unter anderem anzubieten sind (aufgeteilt auf 3 Gebäude): Ca. 65 Brandschutztüren Ca. 30 Aluminiumtürelemente etc. Einzureichen sind LV mit Preisen, Formblätter. Ausführungszeiten: Ausführungsbeginn: 18.03.2025 Ausführungsende: 10.10.2025 Der Ausführungsbeginn ist als Montagebeginn auf der Baustelle zu verstehen. Die technische Klärung und die Fertigung hat daher im Vorhinein zu erfolgen und ist so auch beim Angebot zu berücksichtigen. Spätestens einen Monat vor Bezugstermin (zur Zeit geplant für Haus B und C Herbst 2025, Haus A Frühjahr 2026) sind in Absprache mit der Bauleitung die Griffe etc. zu montieren und evtl. notwendige Einstellarbeiten vorzunehmen. Diese Umstände sind in der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Zeitplan

Veröffentlichung
24.01.25
Fragenfrist
18.02.25
Abgabefrist
24.02.25
Öffnung
24.02.25
Vertragsbeginn
18.03.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mainz, Deutschland
E-Mail
vergabe@wohnbau-mainz.de
Telefon
+4961318070
Website
https://www.wohnbau-mainz.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.: Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)-i) EG VOB/A 2012 sind mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Bieter, die nicht präqualifiziert sind, können die geforderten Erklärungen zunächst durch Abgabe der Eigenerklärungen erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, von denjenigen Bietern, die nicht präqualifiziert sind und in die engere Wahl kommen, die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen. Die Vorlage der Bescheinigungen hat in diesem Fall innerhalb von 6 Tagen nach der Aufforderung zur Vorlage der Bescheinigungen zu erfolgen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 EG VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.

  • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.

    • Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
    • Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)-i) EG VOB/A 2012 sind mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Bieter, die nicht präqualifiziert sind, können die geforderten Erklärungen zunächst durch Abgabe der Eigenerklärungen erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, von denjenigen Bietern, die nicht präqualifiziert sind und in die engere Wahl kommen, die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen. Die Vorlage der Bescheinigungen hat in diesem Fall innerhalb von 6 Tagen nach der Aufforderung zur Vorlage der Bescheinigungen zu erfolgen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 EG VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
  • Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.: Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)-i) EG VOB/A 2012 sind mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Bieter, die nicht präqualifiziert sind, können die geforderten Erklärungen zunächst durch Abgabe der Eigenerklärungen erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, von denjenigen Bietern, die nicht präqualifiziert sind und in die engere Wahl kommen, die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen. Die Vorlage der Bescheinigungen hat in diesem Fall innerhalb von 6 Tagen nach der Aufforderung zur Vorlage der Bescheinigungen zu erfolgen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 EG VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.

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