Veröffentlichung 13.02.25 | Fragenfrist 12.03.25 | Abgabefrist 18.03.25 | Öffnung 18.03.25 | Vertragsbeginn 01.05.25 |
Eignungskriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.: Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)-i) EG VOB/A 2012 sind mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Bieter, die nicht präqualifiziert sind, können die geforderten Erklärungen zunächst durch Abgabe der Eigenerklärungen erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, von denjenigen Bietern, die nicht präqualifiziert sind und in die engere Wahl kommen, die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen. Die Vorlage der Bescheinigungen hat in diesem Fall innerhalb von 6 Tagen nach der Aufforderung zur Vorlage der Bescheinigungen zu erfolgen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 EG VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.: Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)-i) EG VOB/A 2012 sind mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Bieter, die nicht präqualifiziert sind, können die geforderten Erklärungen zunächst durch Abgabe der Eigenerklärungen erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, von denjenigen Bietern, die nicht präqualifiziert sind und in die engere Wahl kommen, die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen. Die Vorlage der Bescheinigungen hat in diesem Fall innerhalb von 6 Tagen nach der Aufforderung zur Vorlage der Bescheinigungen zu erfolgen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 EG VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
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