Veröffentlichung 10.02.25 | Fragenfrist 13.02.25 | Teilnahmefrist 21.02.25 |
Eignungskriterien
Berufs- oder Handelsregister: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Umsatz bezogen auf die Leistungsart: Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. pro Schadensfall durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Referenzen: 3 geeignete Referenzen - welche mindestens drei Maximalversorger /Universitätsklinika beinhalten - über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der EU (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen: Eigenerklärung zur Einhaltung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes, der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 / EU, den Vorgaben der Arbeitssicherheit und der CE-Zulassung bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen der angebotenen Medizinprodukte. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Qualitätsmanagementsystem: Eigenerklärung zur Anwendung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems nach der EN ISO 13485, ISO 9001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Zuschlagskriterien
Preis: Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis aus allen Preisstufen erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Durchschnittspreis aus allen Preisstufen erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Durchschnittspreis aus allen Preisstufen. Dazu wird der niedrigste Durchschnittspreis aus allen Preisstufen durch den Durchschnittspreis aus allen Preisstufen des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
Konzept "Beratungs- und Innovationskonzept": Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 10: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 8: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 6: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
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