Zuschlag erteilt am 08. Mai 2025
Veröffentlichung 27.01.25 | Fragenfrist 24.02.25 | Abgabefrist 03.03.25 | Öffnung 03.03.25 | Vertragsbeginn 28.07.25 |
Eignungskriterien
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen einen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von 500.000,00 EUR pro Jahr.
Der Auftraggeber verlangt einen Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von 500.000,00 EUR pro Jahr.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: je Schadenereignis von mindestens EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sachschaden (inkl. Umwelthaftpflicht, Basis- und Regressrisiko) sowie EUR 3.000.000 für Vermögensschaden. Die Maximierung der Ersatzleistung hat mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr zu betragen. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten fünf Kalenderjahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Nachweise bzw. das ausgefüllte Dokument Eigenerklärungen einreichen, welche Angaben zu den folgenden Punkten beinhaltet
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“).
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