Veröffentlichung 08.06.26 | Fragenfrist 29.06.26 | Abgabefrist 06.07.26 | Öffnung 06.07.26 |
Eignungskriterien
Der Auftraggeber wird den Auftrag nur an geeignete (§ 122 GWB) Unternehmen erteilen (siehe auch § 42 VgV). Er bezieht sich dabei auf die vorgelegten Unterlagen, die Bietererklärungen, ggbfs. weitere vom Bieter abgeforderte Unterlagen sowie sonstige Informationen nach pflichtgemäßen Ermessen. Der Auftraggeber wird keine nachteiligen Eignungsinformationen von Dritten verwenden, ohne den Bieter zur Stellungnahme aufzufordern.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist das angebotene Leistungsentgelt über die Gesamtlaufzeit unter Berücksichtigung der Preisgleitung. Gewichtung der Inanspruchnahme der einmaligen einseitigen Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers in Höhe von 50 Prozent und die einmalige beidseitige Vertragsverlängerung des Auftraggebers und Auftragnehmers in Höhe von 12,5 Prozent. Zur Bewertung des Leistungsentgeltes über die Gesamtlaufzeit werden die angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklausel mit berücksichtigt.
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