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Czernyring Schere Ost - 2. BA: Leitungs- und Straßenbau

Czernyring Schere Ost - 2. BA: Leitungs- und Straßenbau Abschnitt 1: Gewerkeübergreifende Maßnahmen Abschnitt 2: Straßenbau - Fahrbahn, Gehweg, Grünflächen Abschnitt 3: Straßenbau - Radweg Abschnitt 4: Kanalbau Abschnitt 5: Kanalsanierung Abschnitt 6: Tief- und Leitungsbau

Zeitplan

Veröffentlichung
16.07.26
Abgabefrist
25.08.26
Öffnung
25.08.26
Vertragsbeginn
26.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Heidelberg, Deutschland
E-Mail
vergabeabteilung@heidelberg.de
Telefon
+49 62215823327
Website
https://www.heidelberg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • siehe unten

  • siehe unten

  • siehe unten

  • Abschnitt 6 Tiefbauarbeiten

    • Der AN muss im Besitz einer gültigen DVGW-Bescheinigung für Bauunternehmen im Leitungstiefbau nach DVGW-Arbeitsblatt
    • GW 381 (identisch mit AGFW FW 600 und VDE-AR-N 4220) sein.
    • Schweißarbeiten:
    • Der AN muss im Besitz einer gültigen DVGW-Bescheinigung für Rohrleitungsbauunternehmen nach DVGW-Arbeitsblatt GW
    • 301 G1, W1, Stahl (st), Polyethylen (pe), Gusseisen (ge), für die jeweils auszuführenden Arbeiten sein. Für die Sparte Fernwärme muss eine Qualifikation nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 601, neueste Ausgabe, nach dem Qualifikationsstandard FW 1 vorhanden sein.
    • Stahlschweißer:
    • Für jeden eingesetzten Schweißer ist vor dessen Arbeitsaufnahme der SWH-N eine gültige Schweißer-Prüfbescheinigung nach DIN EN ISO 9606-1vorzulegen. Bei Schweißarbeiten an Stahlrohren über DP 4 sind vor der Arbeitsaufnahme die gültigen Verfahrensprüfungen nach DIN EN
    • ISO 15614-1 für die zu verschweißenden Werkstoffe, Dimensionen, Wanddicken und die zu verwendenden Zusatzwerkstoffe der SWH-N vorzulegen.
    • Kunststoffschweißer:
    • Für die Herstellung von Schweißverbindungen an PE 80/100-Rohren dürfen nur Schweißer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Prüfbescheinigung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 330 sind.
    • Leitungsverlegung:
    • Der AN muss bei Auftragserteilung im Besitz einer gültigen DVGW-Bescheinigung nach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 301 G1, W1, Stahl (st), Polyethylen (pe), Gusseisen (ge), für Kabelleitungsbauarbeiten des RAL-Gütezeichens 962 der Gütegemeinschaft Kabelleitungstiefbau sein.
    • Rohrleitungsbauunternehmen müssen nach dem AGFW-FW 601, neueste Ausgabe, nach dem Qualifikationsstandard FW 1 qualifiziert sein.
    • Ebenso muss vor Beginn der Arbeiten ein Zertifikat für geprüfte Muffenmonteure für die Muffenmontage an Kunststoffmantelrohren (KMR) nach AGFW-Arbeitsblatt FW 603 vorgelegt werden. Für das Anbohrverfahren ist das Zulassungsverfahren nach FW 432 nachzuweisen.
    • Alle Bescheinigungen und Zertifikate sind vor Auftragserteilung vorzulegen.
    • Montagearbeiten an Kabelanlagen:
    • Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur durch Elektrofachkräfte im Sinne der DGUV Vorschrift 3 und DGUV 203-002 mit einer
    • Weiterbildung zum Kabelmonteur durchgeführt werden. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht
    • und Leitung einer Elektrofachkraft arbeiten. Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik. Die Eignung der Elektrofachkräfte und Zertifikate sind vor Auftragsvergabe vorzulegen.
  • Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt

    • Zahl der in den letzten drei geschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
    • Leitungspersonal.
  • Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961*) sind für die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen

    • AK1 R D Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen.
    • Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebsund
    • Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
    • *) Die Anforderungen sind aufrufbar unter:
    • http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html
    • bzw. zu beziehen über: http://beuth.de - Stichwort-Suche: "RAL-GZ 961".
    • **) Kennzeichnung S-Systeme RAL-GZ 961 siehe
    • http://kanalbau.com/tl_files/kanalbau/upload/pdf/infoschrift/einteilung_s-systeme.pdf

Zuschlagskriterien

  • Preis: Die Vergabe erfolgt an das über alle Abschnitte insgesamt wirtschaftlichste Angebot.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB32 Seiten
Eigenerklärung203 KB6 Seiten
Eignungskriterien89 KB12 Seiten
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