Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wernigerode für Stiftung Schloß Wernigerode
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 38855 Wernigerode
Land: Deutschland
NUTS-Code: DEE09
Kontaktstelle(n): Stadt Wernigerode
Telefon: +49 3943654605
E-Mail: bjoern.reuter@wernigerode.de
Fax: +49 39436547605
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse: (URL) https://www.wernigerode.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-186795dfcba-3f37cf3eefd760c7
Weitere Auskünfte erteilt/erteilen
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
elektronisch via: (URL) www.evergabe.de
an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung
I.5) Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Dachdeckerarbeiten - Generationengerechte Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Museumsschlosses Wernigerode
Referenznummer der Bekanntmachung: HBA 33/2023
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
45260000-7
II.1.3) Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung:
VE 22 Dachdeckerarbeiten
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
CPV-Code Hauptteil: 45261212-3
45261300-7
45312310-3
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code:
DEE09
Hauptort der Ausführung:
Schloß Wernigerode - 38855 Wernigerode
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Das Schloss Wernigerode gehört zu einer den bedeutendsten Kulturdenkmalen im Land Sachsen-Anhalts. Im Kern frühmittelalterlich wurde die Burg im Verlauf der Neuzeit zur einer ringförmigen Anlage ausgebaut. Mitte/Ende des 19. Jahrhunderts erfolgte dann ein umfassender Umbau im zeittypisch historistischen Stil, welcher heute die prägende Gestalt des Denkmals kennzeichnet.
Das Schloss Wernigerode befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Ortslage Wernigerode auf dem Schlossberg. Es ist von Weit her in der Landschaft sichtbar. Die gesamte Anlage wurde auf Sicht angelegt. Aufgrund der erhöhten Lage und den wehrhaften Charakter der Gesamtanlage ist das Schloss über nur zwei Wege nur eingeschränkt zu erreichen.
Im Rahmen der dringend notwendigen Sanierung der Stützmauern aber auch einzelner Gebäudeteile der Schlossanlage ist es beabsichtigt, die Erschließung der denkmalgeschützte Schlossanlage generationsfreundlicher auszubauen. Hierzu zählen der Einbau von Aufzügen, die bauliche Ergänzung von Rampen, Geländern und eines Liftes sowie die Sanierung von ganzen Gebäudeteilen.
Gegenstand des Auftrags ist:
Überarbeitung von historischen Dachdeckungen, Schalung, Schieferdeckung (200 m²), Austausch von Regenfallrohren (30 m), Blitzschutz, Nachweis der Fachkunde im Bereich der Baudenkmalpflege
II.2.5) Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01.09.2023 Ende: 30.04.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
II.2.11) Angaben zu Optionen:
Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben:
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister sowie vom Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen:
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
die Vorlage von testierten Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Informationen über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen.
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
die Vorlage von testierten Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Informationen über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen.
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die in diesem Verzeichnis hinterlegten Referenzen, müssen mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sein. Nicht vergleichbare Referenzen im Präqualifikationsverzeichnis können nicht gewertet und auch nicht nachgefordert werden.)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten z. B. durch eine Geräteliste
Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bieters und/oder der Führungskräfte durch Studiennachweise, Nachweis der Berufsausbildung sowie Angaben zur Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt durch Vorlage einer Geräte-/Ausstattungsliste
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten -mit dem Angebot einzureichen sind:
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222)
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234), sofern zutreffend
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235), sofern zutreffend Präqualifizierte Unternehmen/Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" (Formblatt 124, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertesVerlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers:
Aufgliederung der Einheitspreis (Formblatt 223)
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236)
Referenzprojekte: Nachweise von durchgeführten Projekten mit vergleichbaren Leistungsanforderungen und Volumen aus den letzten 5 Jahren
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt Erklärungen (im Original) wie folgt abzugeben:
10 LVG LSA - Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
12 LVG LSA - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm
13 LVG LSA - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
Erklärung zur handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung.
Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei.
Ebenfalls sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Erklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer abzugeben:
10 LVG LSA - Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
12 LVG LSA - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag und Ortszeit: 27.03.2023 10:00 Uhr
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
DE
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08.05.2023
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27.03.2023, Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Der Öffnungstermin findet bei EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Die Teilnahme am Öffnungstermin ist daher nicht mehr möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben:
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl / Ort: 06112 Halle/Saale
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax.: +49 3455141115
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23.02.2023
Dachdeckung/ Dachabdichtung,Klempner,Blitzschutz,Dachdeckung (Schiefer)