Frist abgelaufen

Dark Fiber Bremen-Hamburg/Magdeburg-Halle

Auftraggeber
Veröffentlicht
21.01.2026
Angebotsfrist
30.01.2026
Die Vergabe beinhaltet die Überlassung von Glasfaserinfrastruktur zwischen den Städten (LOS 1) Bremen und Hamburg sowie (LOS 2) Magdeburg und Halle. Optional ist die Einrichtung von Regenerator-Standorten in den Strecken einzuplanen so es Streckendämpfung erfordert. Teile der Vergabeunterlagen werden interessierten Unternehmen erst nach Übermittlung einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Fragenfrist
05.01.26
Veröffentlichung
21.01.26
Abgabefrist
30.01.26
Vertragsbeginn
10.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Altenholz, Deutschland
E-Mail
dataportvergabestelle@dataport.de
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Telefon
+49 43132950
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Website
https://www.dataport.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werden für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet. Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, getroffen werden kann. Erfüllt ein Bieter zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, hat der Auftraggeber aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten, so wird die Leistungsfähigkeit des Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen bewertet.

  • Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seit mindestens 12 Monaten läuft Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin

    • Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von einer vergleichbaren Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als einer Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
    • Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
    • Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Um-ständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Be-denken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussage-kraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
    • Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Einfache Richtwertmethode Das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z= L / P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Für L muss eine Mindestpunktzahl von 3.500 Punkten erzielt werden
    • sollte diese nicht erreicht werden, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches den geringsten Angebotspreis ausweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog

    • Einfache Richtwertmethode Das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z= L / P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Für L muss eine Mindestpunktzahl von 3.500 Punkten erzielt werden
    • sollte diese nicht erreicht werden, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches den geringsten Angebotspreis ausweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.

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Preisblatt203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB24 Seiten
Eigenerklärung42 KB4 Seiten
Eignungskriterien287 KB8 Seiten
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