Veröffentlichung 17.07.24 | Abgabefrist 19.08.24 |
Eignungskriterien
a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Das Unternehmen benennt erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung, wie in Ziff. 5.1) der Bekanntmachung beschrieben, vergleichbar sind (Referenzen). Vergleichbar im Sinne dieser Anforderung ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Das Unternehmen benennt dabei jeweils neben dem konkreten Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung auch die jeweiligen Auftraggeber sowie Ansprechpartner bei den Auftraggebern einschließlich deren Kontaktdaten. Mit Benennung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt. Mindestanforderungen
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