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DESY | CTAO: Verpackung, Transport und Entladung von Komponenten der Medium-Sized-Telescopes (MST) zur CTAO-South Site (Chile)

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.06.2026
Angebotsfrist
Das Deutsche Elektronen Synchrotron ("DESY") ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). Das DESY ist ein öffentlich finanziertes nationales Forschungszentrum und Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft in Deutschland. Das Cherenkov Telescope Array Observatory ("CTAO") ist ein bodengebundenes Observatorium für die Gammaastronomie. Mit insgesamt 64 Teleskopen, verteilt auf Standorte in der Nord- und Südhemisphäre, wird CTAO das empfindlichste Instrument sein, das je für die Untersuchung hochenergetischer Phänomene im Universum gebaut wurde. Mit dem Bau des Observatoriums wurde kürzlich begonnen. DESY ist verantwortlich für die Entwicklung und den Bau der Medium-Sized Telescopes ("MST") für CTAO. In einer ersten Phase werden zwei Pathfinder-Teleskope am südlichen Observatoriumsstandort in Chile errichtet. Im Vollausbau ist eine Errichtung von zwölf weiteren MST am genannten Standort in Chile vorgesehen. Darüber hinaus plant DESY den Aufbau von bis zu neun MST auf der Kanarischen Insel La Palma (Spanien). Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung logistischer Leistungen für Verpackung, Bereitstellung von insgesamt etwa 20 Containern (Stahlstruktur), Beladung, internationalen Transport, koordinierte Anlieferung, Entladung und Übergabe von Komponenten des jeweiligen Teleskops von Produktions- und Lagerstandorten in Deutschland und Spanien zum Südlichen CTAO Observatoriums Standort in Chile.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
09.06.26
Fragenfrist
29.06.26
Teilnahmefrist
06.07.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Zeuthen, Deutschland
E-Mail
jscharf@goerg.de
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Telefon
+49 40500360485
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Website
https://www.desy.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Die Bewerbungsunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Formblätter in den Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein
    • soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers, ggf. zur zuständigen Niederlassung, Größe des Unternehmens sowie Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. PL4. Eigenerklärung über das Bestehen einer Transporthaftpflichtversicherung (Güterschadenhaftpflicht) mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall. Aufgrund des grenzüberschreitenden Transports ist zusätzlich eine CMR-Haftpflichtversicherung (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road) nachzuweisen. Das Bestehen wir durch die Vorlage des Versicherungsscheins oder einer aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherers nachgewiesen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 bis PL3 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe ist für die Nachweise PL1 bis PL3 ausgeschlossen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich DESY für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
  • WL. Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gilt die hier aufgeführte Eignungsanforderung entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft, d.h. die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich DESY für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. DESY behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.

    • TL1. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte über Verpackung, Containerbereitstellung, Transport, Koordination und Entladung im Zusammenhang mit vergleichbaren Projekttransporten zur See [Großtechnologie, technologisch sensible Produkte, wissenschaftliche Großanlagen, Schwerlast- und Großkomponenten oder vergleichbar]) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen
    • Stichtag: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein, d.h. die Transportleistung muss innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein (maßgeblich ist das Datum der Entladung). Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. DESY kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. Mindestanforderung 1: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen vorzulegen. Mindestanforderung 2: Es ist mindestens eine Referenz für ein vergleichbares Projekt vorzulegen, mit der der Bewerber eine Transportleistung nach Chile (inklusive Entladung) nachweisen kann.
  • TL2. Vorlage einer gültigen Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystem (z.B. nach DIN EN ISO 9001) oder eines gleichwertigen Systems. Der Geltungsbereich des Zertifikats muss die hier ausgeschriebene Leistung (z.B. Transport- und Lagerdienstleistungen) umfassen. Das Zertifikat muss von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt sein und zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch gültig sein. Bewerber ohne entsprechendes Zertifikat können die Gleichwertigkeit ihres Qualitätsmanagementsystems durch geeignete anderweitige Nachweise belegen. DESY prüft die Gleichwertigkeit und behält sich eine Aufklärung vor.

  • Nach Prüfung der formellen Anforderungen, der vorzulegenden Angaben und Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Eignung zur Berufsausübung (PL), der Angaben und Unterlagen zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (WL) sowie der Mindestanforderung zu TL1 ist für die Bewertung der Eignung ausschließlich die technische und berufliche Leistungsfähigkeit entscheidend (TL). Diese wird ausschließlich anhand der gemäß TL1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Referenzen bewertet. Die Gesamtpunktzahl beträgt 1.000 Punkte. Die Bewertung der Referenzen erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf Grundlage der nachfolgenden Notenstufen. - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (in 5%-Schritten), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung der Referenzen mit 10 oder weniger Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die maximal erreichbaren Punktzahlen werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien. DESY strebt an, bis zu fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine fünf Bewerber hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bewerber oder vier Bewerber einbezogen. Bewerber sind ähnlich geeignet, wenn zwischen den Bewerbern mit den Platzierungen 3 und 4 bzw. 4 und 5 kein auffällig großer Abstand bei der Gesamtpunktzahl festzustellen ist. Zudem muss der viert- und der fünfplatzierte Bewerber mindestens 50% der maximale verfügbaren 1.000 Punkte erreichen. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich DESY vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.

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Vertragsentwurf156 KB32 Seiten
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