Veröffentlichung 09.06.26 | Fragenfrist 29.06.26 | Teilnahmefrist 06.07.26 | Vertragsbeginn 01.09.26 |
Eignungskriterien
WL. Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gilt die hier aufgeführte Eignungsanforderung entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft, d.h. die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich DESY für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. DESY behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
TL2. Vorlage einer gültigen Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystem (z.B. nach DIN EN ISO 9001) oder eines gleichwertigen Systems. Der Geltungsbereich des Zertifikats muss die hier ausgeschriebene Leistung (z.B. Transport- und Lagerdienstleistungen) umfassen. Das Zertifikat muss von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt sein und zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch gültig sein. Bewerber ohne entsprechendes Zertifikat können die Gleichwertigkeit ihres Qualitätsmanagementsystems durch geeignete anderweitige Nachweise belegen. DESY prüft die Gleichwertigkeit und behält sich eine Aufklärung vor.
Nach Prüfung der formellen Anforderungen, der vorzulegenden Angaben und Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Eignung zur Berufsausübung (PL), der Angaben und Unterlagen zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (WL) sowie der Mindestanforderung zu TL1 ist für die Bewertung der Eignung ausschließlich die technische und berufliche Leistungsfähigkeit entscheidend (TL). Diese wird ausschließlich anhand der gemäß TL1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Referenzen bewertet. Die Gesamtpunktzahl beträgt 1.000 Punkte. Die Bewertung der Referenzen erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf Grundlage der nachfolgenden Notenstufen. - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (in 5%-Schritten), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung der Referenzen mit 10 oder weniger Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die maximal erreichbaren Punktzahlen werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien. DESY strebt an, bis zu fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine fünf Bewerber hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bewerber oder vier Bewerber einbezogen. Bewerber sind ähnlich geeignet, wenn zwischen den Bewerbern mit den Platzierungen 3 und 4 bzw. 4 und 5 kein auffällig großer Abstand bei der Gesamtpunktzahl festzustellen ist. Zudem muss der viert- und der fünfplatzierte Bewerber mindestens 50% der maximale verfügbaren 1.000 Punkte erreichen. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich DESY vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
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